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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.11.2019 - 1 C 552/19   

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https://dejure.org/2019,40203
AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.11.2019 - 1 C 552/19 (https://dejure.org/2019,40203)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 15.11.2019 - 1 C 552/19 (https://dejure.org/2019,40203)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 15. November 2019 - 1 C 552/19 (https://dejure.org/2019,40203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Unterlassung des Parkens auf einem Kundenparkplatz - Halterhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    Für Unterlassungsansprüche bei Besitzstörungen wegen unberechtigten Parkens auf Kundenparkplätzen, die der Berechtigte zur Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit vorhält, sind von den Gerichten unter Abwägung des Klägerinteresses Streitwerte zwischen 1.500,00 EUR und 2.000,00 EUR angesetzt worden (vgl. AG Kleve, Urt. v. 10. Juli 2020, 3 C 223/19, juris Rn. 21; AG Pfaffenhofen, Beschluss vom 15. November 2019, 1 C 552/19, juris; AG München, Urt. v. 22. Dezember 2009, 241 C 7703/09, juris).
  • AG Kleve, 10.07.2020 - 3 C 223/19

    Unterlassung verbotene Eigenmacht

    Bei Besitzstörungen wegen unberechtigten Parkens werden regelmäßig Streitwerte zwischen 1.500,- EUR und 2.000,- EUR angesetzt (vgl. AG München, Urteil vom 22.12.2009 - 241 C 7703/09, juris; AG Pfaffenhofen, Urteil vom 15.11.2019 - 1 C 552/19, juris).
  • LG Ingolstadt, 06.07.2021 - 14 S 3061/19

    Unterlassungsanspruch wegen des unbefugten Abstellens eines Fahrzeugs auf einem

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 15.11.2019, Az. 1 C 552/19, abgeändert:.
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