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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17   

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AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17 (https://dejure.org/2017,60821)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 15.12.2017 - 1 C 693/17 (https://dejure.org/2017,60821)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 1 C 693/17 (https://dejure.org/2017,60821)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08

    Wirksamkeit von AGB-Klauseln zum Entfallen einer einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
    Dementsprechend lag auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB vor (vgl. BGH XII ZR 117/08; XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3329 f.) und die Klausel war wirksam.

    Insoweit wird eine solche Klausel auch den schützenswerten Interessen des Vermieters gerecht, da nur so beispielsweise festgestellt werden kann, ob neben einem Schaden am Vermieterfahrzeug auch ein Fremdschaden oder Personenschaden entstanden ist sowie ob der Fahrer den Unfall durch Einfluss von Rauschmitteln verursacht hat (vgl. BGH XII ZR 117/08).

    (vgl. BGH XII ZR 117/08).

    (vgl. BGH XII ZR 117/08).

    Der Mieter selbst ist nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, noch wird sein Recht durch die Klausel berührt, in einem Ermittlungsverfahren die Aussage zu verweigern (vgl. BGH XII ZR 117/08).

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
    Die Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheinen (vgl. BGH Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 475/14).

    Das einfache Bestreiten durch die Beklagte reichte hier allerdings nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (BGH Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 475/14).

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZR 40/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
    Dabei können in einem solchen Fall entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung diese Vorschriften zwischen der Klägerin und dem Beklagten zur Anwendung kommen, da es sachgerecht ist, auf diese Regelung zurückzugreifen, um die Lücke zu schließen, die durch eine mögliche Unwirksamkeit der Klausel entstehen würde( vgl. BGH Urteil vom 24.10.2017 - XII ZR 40/11; Senatsurteil vom 14.3.2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 27).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
    Dabei können in einem solchen Fall entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung diese Vorschriften zwischen der Klägerin und dem Beklagten zur Anwendung kommen, da es sachgerecht ist, auf diese Regelung zurückzugreifen, um die Lücke zu schließen, die durch eine mögliche Unwirksamkeit der Klausel entstehen würde( vgl. BGH Urteil vom 24.10.2017 - XII ZR 40/11; Senatsurteil vom 14.3.2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 27).
  • BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10

    Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
    Ist in einem solchen Fall eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt, tritt an ihre Stelle die entsprechende Regelung des Versicherungsvertragsgesetzes (vgl. BGH Urteil vom 11.10.2011 - VI ZR 46/10 - VersR 2011, 1524 Rn. 15).
  • BGH, 19.02.1992 - VIII ZR 65/91

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährung der kaufrechtlichen

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
    Eine Klausel ist nach § 305 c Abs. 1 BGB dann überraschend, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages so ungewöhnlich ist oder stark von dispositivem Gesetzesrecht (hier §§ 535, 280 BGB) abweicht, dass der durchschnittliche Vertragspartner nach den Umständen mit ihr vernünftigerweise nicht rechnen musste (vgl. BGH 121, 113; BGH NJW 92, 1236; Palandt § 305c BGB Rn. 3 f.).
  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
    Der beweisbelastete Versicherungsnehmer kann den Beweis führen, indem er die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten einer Kausalität widerlegt (vgl. GHZ 41, 327 336; BGH, VersR 2001, 756, 757).
  • BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
    Dementsprechend lag auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB vor (vgl. BGH XII ZR 117/08; XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3329 f.) und die Klausel war wirksam.
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
    Der Kausalitätsgegenbeweis verlangt jedoch den Beweis einer hypothetischen Kausalität (vgl. BGH, VersR 1986, 962, 963; MünchKomm(VVG)- Wandt, aaO., § 28 VVG, Rdn. 272).
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