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AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.01.2014 - 1 C 952/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsteilung bei einer Streifkollision zweier Kraftfahrzeuge im Begegnungsverkehr mit unaufklärbarem Unfallverlauf; Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.01.2014 - 1 C 952/13
Dazu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus (vgl. BGHZ 113, 164).Nicht verlangt wird jedoch das Verhalten eines "Superfahrers", sondern das Verhalten eines "Idealfahrers" gemessen an durchschnittlichen Verkehrsanforderungen (vgl. BGHNJW 1986, 183; BGHZ 113, 164).
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.01.2014 - 1 C 952/13
Unabwendbar ist nur ein solches Ereignis, das durch äußerst mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (vgl. BGHZ 117, 337).