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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.09.2014 - 1 C 516/14   

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https://dejure.org/2014,34632
AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.09.2014 - 1 C 516/14 (https://dejure.org/2014,34632)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 17.09.2014 - 1 C 516/14 (https://dejure.org/2014,34632)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 17. September 2014 - 1 C 516/14 (https://dejure.org/2014,34632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Haftung eines wartepflichtigen Linksabbiegers bei Kollision mit einem Vorfahrtsberechtigten nach dessen irreführendem Blinkersetzen; Umfang der Sorgfaltspflicht eines Linksabbiegers bei Einschätzung des Verhaltens eines entgegenkommenden ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.09.2014 - 1 C 516/14
    Dazu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus (vgl. BGHZ 113, 164).

    Nicht verlangt wird jedoch das Verhalten eines "Superfahrers", sondern das Verhalten eines "Idealfahrers" gemessen an durchschnittlichen Verkehrsanforderungen (vgl. BGH NJW 1986, 183; BGHZ 113, 164).

  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.09.2014 - 1 C 516/14
    Nicht verlangt wird jedoch das Verhalten eines "Superfahrers", sondern das Verhalten eines "Idealfahrers" gemessen an durchschnittlichen Verkehrsanforderungen (vgl. BGH NJW 1986, 183; BGHZ 113, 164).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.09.2014 - 1 C 516/14
    Unabwendbar ist nur ein solches Ereignis, dass durch äußerst mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (vgl. BGHZ 117, 337).
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