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AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17 |
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AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 20. September 2019 - 1 C 622/17 (https://dejure.org/2019,40212)
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- EuGH, 07.08.2018 - C-485/17
Verbraucherzentrale Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17
Der Europäische Gerichtshof hat mit Entscheidung RS.C-485/17 vom 07.08.2018 (GRUR 2018, 943 ff.) sich zu diesen Vorlagefragen geäußert und u.a. ausgeführt, der Ausdruck "für gewöhnlich" im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinie sei als Verweis auf die Üblichkeit der Ausübung der in Rede stehenden Tätigkeit in der betreffenden Räumlichkeit zu verstehen. - OLG Karlsruhe, 10.06.2016 - 4 U 217/15
Kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Kauf an einem Stand auf einer Messe
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17
Letztlich bestätigen nach Dafürhalten des erkennenden Gerichts die Ausführungen des EuGH die Auffassung des im dortigen Streitfall zuletzt entscheidenden Gerichts, des OLG Karlsruhe (10.06.16, 4 U 2017/15, BeckRS 2016, 11358). - BGH, 13.07.2017 - I ZR 135/16
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher: …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17
Der Bundesgerichtshof legte insofern mit Beschluss vom 13.07.2017, I ZR 135/16, BeckRS 2017, 119840, dem Europäischen Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor:. - OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16
Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums iSd § 312b Abs. 2 S. 1 BGB
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17
Unternehmerische Tätigkeiten, die an wechselnden Orten für jeweils nur kurze Zeiträume außerhalb stationärer Ladengeschäfte - wie etwa auf Markt und Messeständen - ausgeübt werden, finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung in "beweglichen Gewerberäumen" statt, auch wenn es sich um eine Halle auf einer Messe handelt (…vgl. BGH a.a.O.; OLG München, 15.03.2017, 3 U 3561/16); dies betraf die erste Vorlagefrage. - LG Traunstein, 25.07.2016 - 7 O 2383/15
Voraussetzungen für das Bestehen eines Widerrufsrechts bei einem auf einer Messe …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17
Nach allgemeinen Darlegungs- und Beweislastgrundsätzen hat der Verbraucher die situativen Voraussetzungen des von ihm geltend gemachten Widerrufsrechts darzulegen und zu beweisen (so auch etwa LG Traunstein, 25.07.2016, 7 O 2383/15, BeckRS 2016, 116888).