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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21   

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AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21 (https://dejure.org/2022,25154)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 22.07.2022 - 7 U 90/21 (https://dejure.org/2022,25154)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 22. Juli 2022 - 7 U 90/21 (https://dejure.org/2022,25154)
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    Grunddienstbarkeit: Keine Abänderung ohne Eintragung!

 
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  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    Eine längere widerspruchslose Duldung einer bestimmten Ausübung auf Grund wirtschaftlicher und technischer Veränderungen stellt noch keine rechtsgeschäftliche Änderung einer Grunddienstbarkeit dar, bildet allerdings einen Anhalt für die Auslegung ihres Inhaltes und Umfanges (BGH LM BGB § 242 (D) Nr. 41 = NJW 1960, 673).

    Eine Änderung des dinglichen Rechts hätte nur durch Eintragung des abgeänderten Inhalts bewirkt werden können (BGH aaO; BGH LM BGB § 242 (D) Nr. 41 = NJW 1960, 673)." (OLG Zweibrücken, Urteil vom 6.11.1967 - 2 U 24/66, in OLGZ 1968, 143, beckonline).

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20

    Baunachbarstreit; Baustellenlärm; Baustellenverkehr; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    Das vorrangige Abstellen auf den Wortlaut der Eintragung bzw. der ihr zugrunde liegenden Bewilligung unter Einbeziehung offen zu Tage tretender objektiver Umstände lässt die Notwendigkeit umfangreicher Beweiserhebungen durch Vernehmung der Parteien oder von Zeugen über die bei Vertragsschluss bestehenden Vorstellungen regelmäßig entfallen (OVG Lüneburg BeckRS 2020, 27357).
  • BGH, 07.10.2005 - V ZR 140/04

    Verlegung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    (vgl. BGH, Urteil vom 7.10.2005 - V ZR 140/04, in NJW-RR 2006, 237, beck-online).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    Der Rechtsinhalt muss auf Grund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich sein, sodass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (BGH NJW-RR 2015, 208 Rn. 19).
  • BGH, 12.07.2019 - V ZR 288/17

    Recht zur Benutzung einer Anlage auf einem Grundstück aufgrund der Berechtigung

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen jedoch insoweit mit herangezogenen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH BeckRS 2020, 35374; DNotZ 2003, 704 (705); NJW-RR 2020, 77 Rn. 6).
  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen jedoch insoweit mit herangezogenen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH BeckRS 2020, 35374; DNotZ 2003, 704 (705); NJW-RR 2020, 77 Rn. 6).
  • RG, 08.06.1942 - V 129/41

    Kann der Ausübung eines ersessenen Wegerechts bei Änderung der Grundlagen, auf

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    Hierzu hatte das OLG Zweibrücken Stellung genommen und ausgeführt: "Zwar kann sich der Inhalt einer Grunddienstbarkeit bei Änderung der Verhältnisse nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ändern (RGZ 169, 180, 183; OLG München HRR 42, 347; BGH DNotZ 1959, 240, 242; OLG Hamburg MDR 1963, 679).
  • BGH, 18.09.2020 - V ZR 28/20

    Berechtigung zur Überquerung eines Grundstücks mit einem Kraftfahrzeug aufgrund

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen jedoch insoweit mit herangezogenen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH BeckRS 2020, 35374; DNotZ 2003, 704 (705); NJW-RR 2020, 77 Rn. 6).
  • KG, 27.08.2019 - 1 W 373/18

    Auslegung einer auf Basis der Reichsgaragenordnung eingetragenen

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    Beispielsweise kann eine reale Nutzungsmöglichkeit an einem Grundstück dergestalt eingeräumt werden, dass durch den Berechtigten über das dienende Grundstück gegangen und gefahren werden kann (Geh- und Fahrtrecht), oder - weitergehend -, auf dem belasteten Grundstück einen Kraftfahrzeugabstellplatz sowie einen dahin führenden Zufahrtsweg benutzen zu dürfen (KG BeckRS 2019, 19913 Rn. 10), wobei die Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt eins Kfz-Stellplatzes als unselbstständiges Anhangsrecht auch das Recht zur Mitbenutzung der Zu- und Abfahrt umfasst (KG LSK 2019, 22525).
  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 176/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.07.2022 - 7 U 90/21
    Hierzu hatte das OLG Zweibrücken Stellung genommen und ausgeführt: "Zwar kann sich der Inhalt einer Grunddienstbarkeit bei Änderung der Verhältnisse nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ändern (RGZ 169, 180, 183; OLG München HRR 42, 347; BGH DNotZ 1959, 240, 242; OLG Hamburg MDR 1963, 679).
  • OLG München, 11.05.2016 - 20 U 4164/15

    Nutzungsbeschränkungen eines auslegungsfähigen Geh- und Fahrtrechts

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