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AG Pfaffenhofen/Ilm, 23.04.2021 - 1 C 878/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 13.01.2011 - IX ZR 53/09
Bindung des Insolvenzverwalters: Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 23.04.2021 - 1 C 878/20
Insoweit habe der BGH in seinem Urteil vom 20.10.2009, Az. IX ZR 53/09 darauf hingewiesen, dass die Werkstatt für den Geschädigten mühelos und ohne weiteres erreichbar sein müsse, was gegenständlich bei der Referenzwerkstatt "A GmbH" bzw. "W" nicht zutreffe.Insbesondere wird auf ein Urteil des BGH vom 20.10.2009, Az. IX ZR 53/09, verwiesen.
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 23.04.2021 - 1 C 878/20
Entsprechend der von der Klägerseite vorgebrachten BGH Entscheidung Az. VI ZR 53/09 vom 20.10.2009 war dort eine Entfernung von 21 Kilometer streitgegenständlich. - BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14
Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 23.04.2021 - 1 C 878/20
Unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht muss sich der Geschädigte aber auf eine für ihn mühelos und ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen (vgl. BGH NJW 2015, 2110).