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AG Pfaffenhofen/Ilm, 24.09.2021 - 1 C 7/20 |
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02
Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 24.09.2021 - 1 C 7/20
Das Gericht darf sogar im Rahmen der freien Beweiswürdigung einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen geben (BGH NJW 2003, 2527).Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess (Artikel 3 I GG) gebietet es sogar, die Partei, die keinen Zeugen hat, gem. § 141 ZPO anzuhören und das Ergebnis der Anhörung bei der Beweisführung zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 2527; EGMR NJW 1995, 1413; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 2531).
- EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 24.09.2021 - 1 C 7/20
Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess (Artikel 3 I GG) gebietet es sogar, die Partei, die keinen Zeugen hat, gem. § 141 ZPO anzuhören und das Ergebnis der Anhörung bei der Beweisführung zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 2527; EGMR NJW 1995, 1413; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 2531). - BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00
Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 24.09.2021 - 1 C 7/20
Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess (Artikel 3 I GG) gebietet es sogar, die Partei, die keinen Zeugen hat, gem. § 141 ZPO anzuhören und das Ergebnis der Anhörung bei der Beweisführung zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 2527; EGMR NJW 1995, 1413; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 2531). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 24.09.2021 - 1 C 7/20
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGHZ 53, 245, = NJW 1970, 946).