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AG Pfaffenhofen/Ilm, 25.07.2018 - 1 C 415/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 25.07.2018 - 1 C 415/18
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 14.09.2018 - 1 C 415/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08
Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 25.07.2018 - 1 C 415/18
Nach BGH, Urteil vom 17.03.2009, Az.: VI ZR 166/08 ist grundsätzlich davon auszugehen, dass derjenige, der durch Abschluss eines Werkvertrags sich den damit zusammenhängenden notwendig verbundenen Tiergefahren aussetzen muss, um seinen Lebensunterhalt zu erwerben, nicht die Gefahr einer Verletzung durch das Tier übernehmen will.2.