Rechtsprechung
   AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15976
AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17 (https://dejure.org/2018,15976)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 27.04.2018 - 1 C 311/17 (https://dejure.org/2018,15976)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 27. April 2018 - 1 C 311/17 (https://dejure.org/2018,15976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00

    Überholen einer Fahrzeugkolonne - unklare Verkehrsituation - Hupen oder

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17
    In Ansehung dessen verweist die Klägerin auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 26.07.2001 in DAR 2001, 459, weshalb diese einen hälftigen Haftungsanteil i.H.v. 1.271,00 EUR Reparaturkosten und 12, 50 EUR hälftiger Unkostenpauschale geltend mache.

    Entgegen der Rechtsmeinung der Klagepartei war die Entscheidung OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2001, NZV 2001, 473 auf den streitgegenständlichen Fall nicht übertragbar.

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02

    Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17
    Das Gericht darf sogar im Rahmen der freien Beweiswürdigung einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen geben (BGH NJW 2003, 2527).

    Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess (Artikel 3 I GG) gebietet es sogar, die Partei, die keinen Zeugen hat, gem. § 141 ZPO anzuhören und das Ergebnis der Anhörung bei der Beweisführung zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 2527; EGMR NJW 1995, 1413; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 2531).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17
    Nicht verlangt wird jedoch das Verhalten eines "Superfahrers", sondern das Verhalten eines "Idealfahrers" gemessen an durchschnittlichen Verkehrsanforderungen (vgl. BGH NJW 1986, 183; BGHZ 113, 164).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17
    Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche, gleichsam thematisierte Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGHZ 53, 245, = NJW 1970, 946).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17
    Unabwendbar ist nur ein solches Ereignis, dass durch äußerst mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (vgl. BGHZ 117, 337).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17
    Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess (Artikel 3 I GG) gebietet es sogar, die Partei, die keinen Zeugen hat, gem. § 141 ZPO anzuhören und das Ergebnis der Anhörung bei der Beweisführung zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 2527; EGMR NJW 1995, 1413; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 2531).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17
    Nicht verlangt wird jedoch das Verhalten eines "Superfahrers", sondern das Verhalten eines "Idealfahrers" gemessen an durchschnittlichen Verkehrsanforderungen (vgl. BGH NJW 1986, 183; BGHZ 113, 164).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.04.2018 - 1 C 311/17
    Der Grundsatz der Waffengleichheit im Zivilprozess (Artikel 3 I GG) gebietet es sogar, die Partei, die keinen Zeugen hat, gem. § 141 ZPO anzuhören und das Ergebnis der Anhörung bei der Beweisführung zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 2527; EGMR NJW 1995, 1413; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 2531).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht