Rechtsprechung
AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2013 - 1 C 419/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten bei einer erforderlichen Nachbegutachtung; Grundsätze zur Abrechung der Kosten für die Nachbegutachtung seitens des Sachverständigen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nachbegutachtung Kfz-Sachverständiger - Nachbegutachtungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.09.2013 - 1 C 419/13
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2013 - 1 C 419/13
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10
Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2013 - 1 C 419/13
Solange aber die Sachverständigen nur bei einigen Versicherungen zu Sonderkonditionen abrechnen und ansonsten die Honorarberechnung wie bislang beibehalten, kann nicht festgestellt werden, dass der Sonderkonditionspreis dem üblichen, angemessenen Preis entspricht (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).Denn gerade ein Gutachten bei einem geringfügigen Schaden kann relativ gesehen mit höheren Nebenkosten verbunden sein als ein Gutachten bei einem größeren Schaden, z.B. weil ebenso viele Lichtbilder erforderlich waren (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).".
Wenn sich jedoch die in Rechnung gestellten Einzelpositionen im Rahmen des Üblichen bewegen, vermag das Gericht dies nicht zu beanstanden (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).".
- LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2013 - 1 C 419/13
Entgegen der Ansicht des LG Saarbrücken im Urteil, Az. 13 S 37/12, vom 22.06.2012 ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts der Ansatz von weiteren Nebenkosten neben dem Sachverständigenhonorar zulässig und deren Gesamthöhe nicht auf 100, 00 EUR beschränkt. - BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2013 - 1 C 419/13
Die Anerkennung der Üblichkeit setzt gleiche Verhältnisse in zahlreichen Einzelfällen voraus, wobei sich die übliche Vergütung regelmäßig innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegen wird, die Ausreißer nicht berücksichtigt (vgl. BGH VersR 2006, 1131). - LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2013 - 1 C 419/13
Hierzu hat das LG Nürnberg-Fürth, 8. Zivilkammer, Urteil vom 29.02.2012, Az. 8 S 2791/11 ausgeführt: "An den Befragungen haben sich jeweils deutlich über 600 Sachverständigenbüros aus verschiedenen Regionen beteiligt.
- AG Rosenheim, 16.09.2014 - 15 C 1445/14 Auf dem Rücken des Geschädigten, dem am Unfall kein Verschulden trifft, soll nicht der Kampf um die Berechnungmodalitäten von Sachverständigenkosten ausgetragen werden (vgl. u.a. Amtsgericht Pfaffenhoffen v. 27.11.2013, 1 C 419/13).
- AG Rosenheim, 31.10.2014 - 15 C 2124/14 Bei der Abrechnung des Geschädigten ist grundsätzlich auch ein eher großzügiger Maßstab anzulegen, im Gegensatz zu Eigenklagen eines Sachverständigen (vgl. u. a. AG Pfaffenhofen, Urteil vom 27.11.2013, 1 C 419/13).
- AG Rosenheim, 20.06.2014 - 15 C 939/14 Auf dem Rücken des Geschädigten, den am Unfall kein Verschulden trifft, soll nicht der Kampf um die Berechnungsmodalitäten von Sachverständigenkosten ausgetragen werden (vgl. u. a. AG Pfaffenhofen, Urteil vom 27.11.2013, - 1 C 419/13 -).
- AG Rosenheim, 10.02.2014 - 13 C 2724/13 Bei der Abrechnung des Geschädigten ist grundsätzlich auch ein eher großzügiger Maßstab anzulegen (vgl. u. a. AG Pfaffenhofen, Urteil vom 27.11.2013, 1 C 419/13).