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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2020 - 1 C 20/20   

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https://dejure.org/2020,40439
AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2020 - 1 C 20/20 (https://dejure.org/2020,40439)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 27.11.2020 - 1 C 20/20 (https://dejure.org/2020,40439)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 27. November 2020 - 1 C 20/20 (https://dejure.org/2020,40439)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Verkehrssicherungspflicht, Reparaturkosten, Fahrzeug, Schadensereignis, Software, Schaden, Technik, Nachweis, Haftung, Verkehrssicherungspflichtverletzung, Anlage, Pflichtverletzung, Verschulden, Versicherung, Stand der Technik, vorgerichtliche Anwaltskosten, Regeln der ...

  • verkehrslexikon.de

    Keine verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschanlage

  • kanzlei-kotz.de

    Waschanlagenbetreiber - Verkehrssicherungspflicht - Haftung für Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 21 U 97/03

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Autowaschanlage

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2020 - 1 C 20/20
    Darüber hinaus muss nach hier vertretener Ansicht der Betreiber die maschinell, automatisch arbeitende und deswegen nicht jederzeit kontrollierbare Anlage so organisieren, betreiben, warten, kontrollieren und beaufsichtigen, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist, um Beschädigungen der Fahrzeuge zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986 153; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2003 NJW-RR 2004 962).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.1985 - 15 U 201/84
    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2020 - 1 C 20/20
    Darüber hinaus muss nach hier vertretener Ansicht der Betreiber die maschinell, automatisch arbeitende und deswegen nicht jederzeit kontrollierbare Anlage so organisieren, betreiben, warten, kontrollieren und beaufsichtigen, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist, um Beschädigungen der Fahrzeuge zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986 153; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2003 NJW-RR 2004 962).
  • BGH, 23.01.1975 - VII ZR 137/73

    Haftung des Inhabers einer vollautomatischen Waschanlage

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2020 - 1 C 20/20
    Zwischen dem Betreiber der Waschanlage und dem Kunden kommt ein Werkvertrag zustande, der die Nebenpflicht begründet, das Eigentum des Nutzers vor Schäden zu bewahren, auch wenn eine Garantiehaftung des Betreibers nicht besteht (vgl. BGH NJW 1975, 685).
  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 133/03

    Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2020 - 1 C 20/20
    Dabei handelt es sich nicht um eine Pflicht, in einer bestimmten Art und Weise tätig zu werden; vielmehr handelt es sich um eine erfolgsbezogene Verpflichtung (vgl. BGH NJW 2005, 422).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2020 - 1 C 20/20
    Die Regel des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB erlaubt bei fehlendem Nachweis des Verschuldens des Betreibers der Waschanlage den Schluss auf dessen Verschulden (vgl. BGH NJW 2009, 2298).
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