Rechtsprechung
   AG Pfaffenhofen/Ilm, 28.06.2019 - 1 C 412/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47482
AG Pfaffenhofen/Ilm, 28.06.2019 - 1 C 412/18 (https://dejure.org/2019,47482)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 28.06.2019 - 1 C 412/18 (https://dejure.org/2019,47482)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 1 C 412/18 (https://dejure.org/2019,47482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,47482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Immobilienkauf - Erstattungsansprüche für Heizungsreparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66

    Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 28.06.2019 - 1 C 412/18
    Diesbezüglich hat der BGH bereits unter BGHZ 52, 234, 238 entschieden.

    Demgegenüber ist der Eigentümer verpflichtet, außergewöhnliche Unterhaltungs- oder Erneuerungsarbeiten auf seine Kosten vorzunehmen (BGHZ 52, 234, 238 ff).

    Eine sachgerechte Abwägung der beiderseitigen Interessen muss daher zu dem Ergebnis führen, dass in Fällen der hier vorliegenden Art die Instandhaltungspflicht den jeweiligen Hauseigentümer trifft; er hat die Kosten einer erforderlich gewordenen Ausbesserung oder Erneuerung zu tragen."(BGH, Urteil vom 04. Juli 1969 - V ZR 37/66 -, BGHZ 52, 234-239, Rn. 14 - 15).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht