Rechtsprechung
AG Pforzheim, 09.08.2017 - 8 C 162/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei-kotz.de
Widerspruch gegen Mieterhöhung rechtfertigt kein Abschalten von Licht, Wasser und Fernsehempfang
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen nicht zugestimmt: Versorgungssperre unzulässig!
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Streit mit dem Mieter: darf der Vermieter Warmwasserzufuhr und Fernsehempfang unterbinden?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhungsverlangen nicht zugestimmt: Versorgungssperre des Vermieters unzulässig! (IMR 2017, 397)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Wetzlar, 03.12.2013 - 38 C 1006/13
Eigenbedarfskündigung: Vermieter darf nicht einfach das warme Wasser abstellen!
Auszug aus AG Pforzheim, 09.08.2017 - 8 C 162/17
Ein Vermieter greift unzulässigerweise in die Rechte des Mieters ein, wenn er die Warmwasserzufuhr und den Fernsehempfang in der von diesem genutzten Wohnung unterbindet (vgl. AG Wetzlar, Beschluss vom 03. Dezember -, Az. 38 C 1006/13 (38)).