Rechtsprechung
AG Philippsburg, 20.02.2015 - 1 C 270/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- wbs-law.de
- kanzleibeier.eu
Zur sekundären Darlegungslast im Filesharingverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht zur Erstattung von Abmahnkosten wegen Filesharing bei Ehegatten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ehemann hat Zugriff auf den Anschluss - Anschlussinhaberin muss keine Abmahnkosten zahlen
Besprechungen u.ä.
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing Abmahnung: Muss die Ehefrau zahlen wenn der Ehemann den Internetanschluss nutzt?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus AG Philippsburg, 20.02.2015 - 1 C 270/14
Danach ist es grundsätzlich ihre Sache, darzulegen und nachzuweisen, dass die Beklagte für die von ihr behauptete Urheberrechtsverletzung als Täterin verantwortlich ist (vgl. BGH NJW 2013, 1441; 2014, 2360).Den Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, vorzutragen, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (BGH NJW 2014, 2360).
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus AG Philippsburg, 20.02.2015 - 1 C 270/14
Danach ist es grundsätzlich ihre Sache, darzulegen und nachzuweisen, dass die Beklagte für die von ihr behauptete Urheberrechtsverletzung als Täterin verantwortlich ist (vgl. BGH NJW 2013, 1441; 2014, 2360).Ob und inwieweit den als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH NJW 2013, 1441).
- AG Karlsruhe, 01.08.2014 - 1 C 23/14
Filesharing - Wohngemeinschaft - Anschlussinhaber - Darlegungslast, sekundäre
Auszug aus AG Philippsburg, 20.02.2015 - 1 C 270/14
Zwar setzt ein derartiger Anspruch nicht den - nicht geführten - Nachweis einer Täterschaft bezüglich einer Urheberrechtsvertetzung voraus, weil ein Unterlassungsanspruch und ein daraus resultierender Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten auch im Fall einer bloßen Störereigenschaft dessen Anspruch Genommenen in Betracht kommt (vgl. AG Karlsruhe, Urteil vom 01.08.2014, Az. 1 C 23/14, zitiert nach Juris, dort Rd.Nr. 19). - AG Düsseldorf, 25.11.2014 - 57 C 1312/14
Tätervermutung zu Lasten des Anschlussinhabers
Auszug aus AG Philippsburg, 20.02.2015 - 1 C 270/14
Im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 384 Nr. 1 ZPO erscheint es schon zweifelhaft, ob den Anschlussinhaber die Verpflichtung trifft, das positive Ergebnis einer Befragung, wonach ein naher Familienangehöriger die Täterschaft zugegeben hat, mitzuteilen (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Az. 57 C 1312/14, abrufbar über Juris, dort Rd.Nr. 15).