Rechtsprechung
AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fristgemäße Erhebung der Anfechtungsklage bei verzögerter Anforderung des Gerichtskostenvorschusses; Anfechtung der Wahl eines Verwaltungsbeiratsmitglieds; Entlastung der Verwaltung und des Verwaltungsbeirats; ...
- mietrechtsiegen.de
WEG-Verwalter - Bestellung in der Teilungserklärung zulässig?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestellung des ersten Verwalters und konkludenter Abschluss seines Verwaltervertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausbleiben der Vorschussrechnung - Was bedeutet "demnächst"? (IMR 2018, 1081)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Anfechtung der Beiratswahl nach Amtsniederlegung (IMR 2018, 303)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verwaltervertrag durch Verwalterbestellung in der Teilungserklärung? (IMR 2018, 343)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der …
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
Dabei wird eine durch den Kläger zu vertretende Verzögerung der Zustellung von bis zu 14 Tagen regelmäßig hingenommen, wobei maßgeblich ist, um wie viele Tage sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert, vgl. BGH, Urteil vom 25.9.2015 - V ZR 203/14, ZWE 2016, 87.Grundsätzlich kann der Anfechtungskläger die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses zunächst abwarten, bleibt sie jedoch aus, gilt, dass er nicht unbegrenzt lange tätig bleiben darf, vgl. BGH V ZR 203/14, ZWE 2016, 87.
- BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14
Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines …
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
Während es bei der Bestellung eines Verwalters durch Mehrheitsbeschluss erforderlich ist, bereits die Eckdaten des Verwaltervertrags festzulegen, vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2015 - BGH V ZR 114/14, ZMR 2015, 393, ist allgemein anerkannt, dass der erste Verwalter auch schon in der Teilungserklärung bestellt werden kann - wenn auch die Natur der Rechtsmacht des teilenden Eigentümers hierzu umstritten ist, vgl. Niedenführ/Vandenhouten WEG, 10. Aufl., § 26 Rn. 27. Ist dabei ausdrücklich klargestellt, dass zusätzlich zur Bestellung ein Verwaltervertrag abgeschlossen werden soll, dessen Vertragsbedingungen im Zeitpunkt der Bestellung aber noch nicht feststehen, so muss der Inhalt des Vertrags grundsätzlich zunächst ausgehandelt werden. - BGH, 17.11.2011 - V ZB 134/11
Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit einer …
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
Vertragspartner des Verwaltervertrags sind der Verwalter einerseits und die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband andererseits, vgl. BGH V ZB 134/11, ZWE 2012, 80.
- BGH, 28.10.2011 - V ZR 253/10
Wohnungseigentum: Abbedingung des Kopfprinzips zugunsten des Objekt- und …
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
Vertragspartner des Verwaltervertrags sind der Verwalter einerseits und die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband andererseits, vgl. BGH V ZB 134/11, ZWE 2012, 80. - LG Hamburg, 03.02.2010 - 318 S 84/08
Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis eines Minderheitseigentümers in einer …
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
Es liegt ein konkludenter Abschluss eines - formfreien - Verwaltervertrags vor, wenn die Bestellung des ersten Verwalters bereits in der Teilungserklärung erfolgt, dieser mindestens über eine Wirtschaftsperiode hinweg tätig wird und die Wohnungseigentümer billigen, dass er seine Vergütung in Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan ansetzt (vgl. zum konkludenten Abschluss eines Verwaltervertrags auch LG Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2010, 318 S 84/08, zitiert nach juris, dort Rn. 29; BGH, Urteil vom 6.3.1997, III ZR 248/95, zitiert nach juris, dort Rn. 18; BayObLG, Beschluss vom 11.9.1986, BReg … - BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Verwaltung eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat, vgl. BGH, Urteil vom 4.12.2009 - V ZR 44/09, ZMR 2010, 300. - OLG Hamburg, 14.02.1996 - 2 Wx 16/94
Inhaltskontrolle der Teilungserklärung
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
Jedoch ist anerkannt, dass eine Teilungserklärung Regelungen hinsichtlich der von den Wohnungseigentümern zu tragenden Kosten aufgrund der Nutzungsmöglichkeiten an einem benachbarten Grundstück enthalten kann, vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 14.02.1996, 2 Wx 16/94, ZMR 1996, 443. - BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im …
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
2 Z 30/86">2 Z 30/86, Wohnungeigentümer 1989, 24-26; BayObLG, Beschluss vom 18.3.2019 97, 2 Z BR 98/96, WuM 1997, 396; BayOblG, WE 1988, 31:"über einen längeren Zeitraum"). - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
Es liegt ein konkludenter Abschluss eines - formfreien - Verwaltervertrags vor, wenn die Bestellung des ersten Verwalters bereits in der Teilungserklärung erfolgt, dieser mindestens über eine Wirtschaftsperiode hinweg tätig wird und die Wohnungseigentümer billigen, dass er seine Vergütung in Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan ansetzt (vgl. zum konkludenten Abschluss eines Verwaltervertrags auch LG Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2010, 318 S 84/08, zitiert nach juris, dort Rn. 29; BGH, Urteil vom 6.3.1997, III ZR 248/95, zitiert nach juris, dort Rn. 18; BayObLG, Beschluss vom 11.9.1986, BReg … - BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03
Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …
Auszug aus AG Pinneberg, 06.03.2018 - 60 C 34/17
Die Entlastung der Verwaltung und des Verwaltungsbeirats widerspricht nach der Rechtsprechung einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn Ansprüche gegen die Verwaltung erkennbar in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten, vgl. BGH, Beschluss vom 17.7.2003 - V ZB 11/03, NJW 2003, 3124.