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AG Pinneberg, 11.04.2017 - 64 C 39/16 |
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- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und …
Auszug aus AG Pinneberg, 11.04.2017 - 64 C 39/16
Nach dem Urteil des BGH vom 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15 besteht in Anbetracht der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre kein Anlass, den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebotes des & 249 Abs. 2 Satz 1 BGB oder Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB aufzuerlegen, dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor dem Verkauf des beschädigten Fahrzeuges die Möglichkeit einzuräumen, ihm höhere Restwertangebote zu übermitteln. - BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Pinneberg, 11.04.2017 - 64 C 39/16
Der Schädigerseite bleibt es im übrigen unbenommen, im Rahmen einer möglichst frühzeitigen Kontaktaufnahme etwa durch wirtschaftliche Anreize daraufhinzuwirken, dass der Geschädigte die Verwertung des beschädigten Fahrzeuges freiwillig in die Hände des Haftpflichtversicherers legt oder zu versuchen, dem Geschädigten auch ohne dessen Mitwirkung rechtszeitig eine günstigere Verwertungsmöglichkeit zu unterbreiten, die dieser ohne weiteres wahrnehmen kann und die ihm zumutbar ist (vgl. BGH Versicherungsrecht 2010, 963, Rand-Nr. 9).