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   AG Pinneberg, 11.10.2016 - 60 C 39/16   

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https://dejure.org/2016,47864
AG Pinneberg, 11.10.2016 - 60 C 39/16 (https://dejure.org/2016,47864)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 11.10.2016 - 60 C 39/16 (https://dejure.org/2016,47864)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 60 C 39/16 (https://dejure.org/2016,47864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ungültigerklärung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Ermächtigung des Verwalters zur Durchsetzung eines Rückbau von Pflanzenampeln am Balkon

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermächtigung zur Rechtsverfolgung nur bei offensichtlichem Nichtbestehen des Anspruchs ungültig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermächtigung eines Verwalters zur Durchsetzung eines Rückbau von Pflanzenampeln am Balkon

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 345
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 37/13
    Auszug aus AG Pinneberg, 11.10.2016 - 60 C 39/16
    Dabei können sie beispielsweise etwaige Prozessrisiken und das Interesse am Rechtsfrieden innerhalb der Gemeinschaft mit in die Abwägung einbeziehen und ermessensfehlerfrei beschließen, eine Vergemeinschaftung abzulehnen, vergleiche LG Itzehoe, Urteil vom 15.4.2014, 11 S 37/13.
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus AG Pinneberg, 11.10.2016 - 60 C 39/16
    Bei dem Beschluss handelt es sich dagegen entgegen der Ansicht der Klägerin weder um eine Änderung der Teilungserklärung, noch wird unzulässigerweise eine Leistungsverpflichtung der Klägerin durch ihn begründet (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2014, ZMR 2015, 239 ff.).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus AG Pinneberg, 11.10.2016 - 60 C 39/16
    Es handelt sich um eine Vergemeinschaftung eines (vermeintlichen) Unterlassungs- bzw. Rückbauanspruchs gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 HS 2 WEG, der in Vorbereitung einer möglichen Anspruchsverfolgung die (gekorene) Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähigen Verband begründet, vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2006, ZMR 2006, 457 f. Der den Wohnungseigentümern zustehende Ermessensspielraum hinsichtlich einer solchen Vergemeinschaftung wurde nicht verletzt.
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