Rechtsprechung
AG Pinneberg, 12.06.2018 - 60 C 40/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 14 Nr 1 WoEigG, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 BGB
Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers gegen einen Miteigentümer wegen mangelhafter Sanitärarbeiten; schuldbefreiende Wirkung durch Teilregulierungen der Gebäudehaftpflichtversicherung - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 14 Nr. 1; BGB §§ 278, 280 Abs. 1, 2, § 286
Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers gegenüber Miteigentümer für Folgeschäden nach mangelhaften Sanitätsarbeiten in der Wohnung des Miteigentümers
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Eigentumswohnung überschwemmt - Installateur pfuschte: Der Eigentümer und Auftraggeber haftet für den Wasserschaden bei den Miteigentümern
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Haftung eines Wohnungseigentümers gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer bei Wasserschaden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auch Sondereigentümer haftet gegenüber geschädigtem Sondereigentümer für Pfusch vom Handwerker
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Auch Sondereigentümer haftet gegenüber geschädigtem Sondereigentümer für Pfusch vom Handwerker
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pfusch am Bau: Eigentümer haftet gegenüber geschädigtem Eigentümer für Handwerker (IMR 2019, 33)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.2006 - V ZR 62/06
Rechtstellung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geltendmachung …
Auszug aus AG Pinneberg, 12.06.2018 - 60 C 40/17
Zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem Schutz- und Treuepflichten der Eigentümer untereinander folgen (vgl. nur BGH, NZM 2007, 88, 89 m.w.N.). - KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98
Gemeinschaftseigentum bei Dachgeschoßausbau)
Auszug aus AG Pinneberg, 12.06.2018 - 60 C 40/17
Demnach hat die Gemeinschaft gegen einen Sondereigentümer, aber auch die Sondereigentümer untereinander, einen schuldrechtlichen Anspruch auf die vollständige und mangelfreie Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und widrigenfalls Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB (früher nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung, vgl. KG, NZM 2000, 1012, 1013 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 466). - OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 3 Wx 228/04
Pflichten der Eigentümergemeinschaft bei Beschädigung von im …
Auszug aus AG Pinneberg, 12.06.2018 - 60 C 40/17
Demnach hat die Gemeinschaft gegen einen Sondereigentümer, aber auch die Sondereigentümer untereinander, einen schuldrechtlichen Anspruch auf die vollständige und mangelfreie Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und widrigenfalls Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB (früher nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung, vgl. KG, NZM 2000, 1012, 1013 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 466).