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   AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16   

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https://dejure.org/2017,7683
AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16 (https://dejure.org/2017,7683)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 21.03.2017 - 60 C 49/16 (https://dejure.org/2017,7683)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 21. März 2017 - 60 C 49/16 (https://dejure.org/2017,7683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmung zur Veräußerung verweigert: Keine erneute Bestellung zum Verwalter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer als Verwalter ungeeignet? - Unberechtigtes Vorgehen gegen Miteigentümer kann ernsthafte Zweifel an der Neutralität eines Verwalters begründen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    WEG - Beschlussanfechtung über die Verwalterbestellung eines Wohnungseigentümers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweifel an der Neutralität eines Eigentümers als Verwalter: Bestellungsbeschluss anfechtbar! (IMR 2017, 371)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16
    Zum einen ist dieser Einwand außerhalb der Anfechtungsbegründungsfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG erhoben worden, zum anderem gilt das Stimmverbot nicht für einen Wohnungseigentümer, der zum Verwalter bestellt werden soll, vergleiche BGH, NJW 2002, 3704.

    Eine Majorisierung im Sinne eines Stimmrechtsmissbrauchs liegt dabei nicht bereits vor, wenn ein Mehrheitseigentümer mit seinen Stimmen einen Beschluss gegen die Stimmen aller anderen Wohnungseigentümer durchsetzt (BGH, Urteil vom 19.09.2002, MDR 2002, 1424).

  • LG München I, 08.08.2011 - 1 S 809/11

    Wohnungeigentumsverfahren: Beitritt eines Miteigentümers auf Klägerseite als

    Auszug aus AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16
    Der Beitritt des mitverklagten Nebenintervenienten auf Klägerseite konnte auch noch nach Ablauf den Anfechtungsfrist gem. § 46 Abs. 1 WEG (vgl. LG München I, Urteil vom 08.08.2011, ZMR 2012, 133) und nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen, vgl. Zöller-Villkommer, ZPO, 31. Auflage, § 66 Rn. 15. Der Vortrag im Schriftsatz des Nebenintervenienten vom 16.03.2017 gibt keinen Anlass zur Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO.
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16
    Anhand der in Vergangenheit aufgetretenen Konflikte sind unter Berücksichtigung der sehr übersichtlichen Größe der Wohnungseigentümergemeinschaft Interessengegensätze der Parteien zu Tage getreten, die an ein unbelastetes Vertrauensverhältnis des bestellten Verwalters insbesondere zu den Klägern nicht denken lassen, vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 27.7.2000, ZMR 2000, 846; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604.
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16
    Zu einer Ungültigkeitserklärung des Gerichts hinsichtlich eines mehrheitlich gefassten Bestellungsbeschlusses kann es daher kommen, wenn die Mehrheit aus Sicht eines vernünftigen Dritten gegen ihre eigenen Interessen handelt, aber auch eine Majorisierung durch einen Mehrheitseigentümer kann Anlass für eine kritische Würdigung der Beweggründe sein, vergleiche BGH, Urteil vom 10.2.2012, ZMR 2012, 565 und vom 28.10.2011, V ZR 253/10, ZMR 2012, 282.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    Auszug aus AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16
    Anhand der in Vergangenheit aufgetretenen Konflikte sind unter Berücksichtigung der sehr übersichtlichen Größe der Wohnungseigentümergemeinschaft Interessengegensätze der Parteien zu Tage getreten, die an ein unbelastetes Vertrauensverhältnis des bestellten Verwalters insbesondere zu den Klägern nicht denken lassen, vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 27.7.2000, ZMR 2000, 846; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604.
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16
    Wann das der Fall ist, bestimmt sich in Anlehnung an § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG nach den für die Abberufung des Verwalters geltenden Grundsätzen, vgl. BGH, Urteil vom 22.6.2012, ZMR 2012, 885 ff., juris Rn. 7.
  • BGH, 28.10.2011 - V ZR 253/10

    Wohnungseigentum: Abbedingung des Kopfprinzips zugunsten des Objekt- und

    Auszug aus AG Pinneberg, 21.03.2017 - 60 C 49/16
    Zu einer Ungültigkeitserklärung des Gerichts hinsichtlich eines mehrheitlich gefassten Bestellungsbeschlusses kann es daher kommen, wenn die Mehrheit aus Sicht eines vernünftigen Dritten gegen ihre eigenen Interessen handelt, aber auch eine Majorisierung durch einen Mehrheitseigentümer kann Anlass für eine kritische Würdigung der Beweggründe sein, vergleiche BGH, Urteil vom 10.2.2012, ZMR 2012, 565 und vom 28.10.2011, V ZR 253/10, ZMR 2012, 282.
  • LG Itzehoe, 26.01.2018 - 11 S 33/17

    Wann ist eine Verwalterbestellung rechtswidrig?

    Die Berufung der Beklagten zu 1), 3) und 4) gegen das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 21.03.2017, Az. 60 C 49/16, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 21.03.2017 (Geschäftszeichen: 60 C 49/16) - den Beklagten zugestellt am 28.03.2017 - wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

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