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   AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13 jug.   

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https://dejure.org/2016,1415
AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13 jug. (https://dejure.org/2016,1415)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13 jug. (https://dejure.org/2016,1415)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13 jug. (https://dejure.org/2016,1415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Plfichtverteidiger, Berücksichtigung von Wartezeiten

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berechnung, Beginn der Hauptverhandlung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Nr 4108 RVG-VV, Nr 4109 RVG-VV, Nr 4110 RVG-VV, § 2 Abs 2 RVG, § 33 Abs 3 S 2 RVG
    Pflichtverteidigergebührenanspruch: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer im Hinblick auf einen Längenzuschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf den tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung hinsichtlich der Dauer der Teilnahme eines Verteidigers an der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Warten bekommt der Pflichtverteidiger nicht bezahlt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Termisgebühr des Pflichtverteidigers umfasst nicht Wartezeit und Unterbrechungen der Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06

    RVG: Rechtsanwaltsgebühren, Dauer der Teilnahme eines Rechtsanwalts an der

    Auszug aus AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13
    Die Gegenmeinung, der sich das erkennende Gericht anschließt, stellt demgegenüber auf den tatsächlichen Beginn des Hauptverhandlungstermins ab, da die - von Nr. 4110 VV-RVG vorausgesetzte - Teilnahme schon nach dem Wortlaut voraussetzt, dass eine Hauptverhandlung tatsächlich stattfindet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 13.09.2005 - Ws 676/05, zitiert nach juris, Rdnr. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 Ws 70/06, zitiert nach juris, Rdnr. 5; Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 4 ff.).

    Insofern wären auch hier weitergehende - vom Protokoll nicht vorgesehene und praktisch nicht durchführbare - Feststellungen dazu zu treffen, wie der Verteidiger die Wartezeit verbracht hat (vgl. Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 15).

    Hinzu kommt, dass der bloße Zeitaufwand eines Verteidigers bereits durch die allgemeine Terminsgebühr abgegolten wird, so dass davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber mit dem Längenzuschlag der Nr. 4110 VV-RVG etwas qualitativ anderes abgelten wollte als den bloßen Zeitaufwand (zutreffend Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 6).

    14 Insofern ist es konsequent und insbesondere auch zur Vermeidung von Unsicherheiten (vgl. etwa Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 11) angezeigt, bei der Frage, ob die 5- bzw. 8-Stundengrenze erreicht ist, grundsätzlich auf deren durch das Hauptverhandlungsprotokoll festgestellten Beginn bzw. Ende abzustellen.

  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13
    Bei der Frage, wie lange ein Verteidiger im Sinne von Nr. 4110 RVG-VV an der Hauptverhandlung teilgenommen hat, ist auf den tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung abzustellen, nicht auf die Ladungszeit (entgegen OLG Stuttgart, 8. August 2005, 4 Ws 118/05, StV 2006, 200 und OLG Zweibrücken, 31. August 2006, 1 Ws 342/06, NStZ-RR 2006, 392).(Rn.14).

    Im hier betreffenden Fall des verspäteten Beginns einer Hauptverhandlung wird von der wohl h.Rspr. vertreten, dass für die Dauer bzw. des Beginns der Hauptverhandlung auf den in der Ladung angeordneten Zeitpunkt und nicht auf den tatsächlichen Aufruf der Sache und somit nicht den tatsächlichen Beginn der Sitzung abzustellen ist, zumindest dann, wenn der Verteidiger pünktlich erschienen ist (vgl. statt vieler z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05, zitiert nach juris, Rdnr. 6; Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 Ws 342/06, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2006 - III-3 (s) RVG 4/06, 3 (s) RVG 4/06, zitiert nach juris, Rdnr. 18; KG Berlin, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; Pfälz.

    Auch wenn ein Verteidiger aufgrund Wartezeit faktisch "in Anspruch" genommen wird, kann dies nicht mit einer "Tätigkeit" in diesem Sinne gleichgesetzt werden (so aber möglicherweise OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05, zitiert nach juris, Rdnr. 7).

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 1 Ws 342/06

    Pflichtverteidigervergütung: Berücksichtigung der Mittagspause bei der

    Auszug aus AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13
    Bei der Frage, wie lange ein Verteidiger im Sinne von Nr. 4110 RVG-VV an der Hauptverhandlung teilgenommen hat, ist auf den tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung abzustellen, nicht auf die Ladungszeit (entgegen OLG Stuttgart, 8. August 2005, 4 Ws 118/05, StV 2006, 200 und OLG Zweibrücken, 31. August 2006, 1 Ws 342/06, NStZ-RR 2006, 392).(Rn.14).

    Im hier betreffenden Fall des verspäteten Beginns einer Hauptverhandlung wird von der wohl h.Rspr. vertreten, dass für die Dauer bzw. des Beginns der Hauptverhandlung auf den in der Ladung angeordneten Zeitpunkt und nicht auf den tatsächlichen Aufruf der Sache und somit nicht den tatsächlichen Beginn der Sitzung abzustellen ist, zumindest dann, wenn der Verteidiger pünktlich erschienen ist (vgl. statt vieler z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05, zitiert nach juris, Rdnr. 6; Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 Ws 342/06, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2006 - III-3 (s) RVG 4/06, 3 (s) RVG 4/06, zitiert nach juris, Rdnr. 18; KG Berlin, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; Pfälz.

  • KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag

    Auszug aus AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13
    Im hier betreffenden Fall des verspäteten Beginns einer Hauptverhandlung wird von der wohl h.Rspr. vertreten, dass für die Dauer bzw. des Beginns der Hauptverhandlung auf den in der Ladung angeordneten Zeitpunkt und nicht auf den tatsächlichen Aufruf der Sache und somit nicht den tatsächlichen Beginn der Sitzung abzustellen ist, zumindest dann, wenn der Verteidiger pünktlich erschienen ist (vgl. statt vieler z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05, zitiert nach juris, Rdnr. 6; Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 Ws 342/06, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2006 - III-3 (s) RVG 4/06, 3 (s) RVG 4/06, zitiert nach juris, Rdnr. 18; KG Berlin, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; Pfälz.
  • OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

    Auszug aus AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13
    Die Gegenmeinung, der sich das erkennende Gericht anschließt, stellt demgegenüber auf den tatsächlichen Beginn des Hauptverhandlungstermins ab, da die - von Nr. 4110 VV-RVG vorausgesetzte - Teilnahme schon nach dem Wortlaut voraussetzt, dass eine Hauptverhandlung tatsächlich stattfindet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 13.09.2005 - Ws 676/05, zitiert nach juris, Rdnr. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 Ws 70/06, zitiert nach juris, Rdnr. 5; Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 4 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.2009 - 1 AR 21/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Nebenklägerbeistands im

    Auszug aus AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13
    OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.01.2009 - 1 AR 21/08, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 Ws 70/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des sog. Längenzuschlags

    Auszug aus AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13
    Die Gegenmeinung, der sich das erkennende Gericht anschließt, stellt demgegenüber auf den tatsächlichen Beginn des Hauptverhandlungstermins ab, da die - von Nr. 4110 VV-RVG vorausgesetzte - Teilnahme schon nach dem Wortlaut voraussetzt, dass eine Hauptverhandlung tatsächlich stattfindet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 13.09.2005 - Ws 676/05, zitiert nach juris, Rdnr. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 Ws 70/06, zitiert nach juris, Rdnr. 5; Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 4 ff.).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-68/06

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Dauer der

    Auszug aus AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13
    Bei der Frage, wie lange ein Verteidiger im Sinne von Nr. 4110 RVG-VV an der Hauptverhandlung teilgenommen hat, ist auf den tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung abzustellen, nicht auf die Ladungszeit (entgegen OLG Stuttgart, 8. August 2005, 4 Ws 118/05, StV 2006, 200 und OLG Zweibrücken, 31. August 2006, 1 Ws 342/06, NStZ-RR 2006, 392).(Rn.14).
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