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   AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16   

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https://dejure.org/2017,32892
AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16 (https://dejure.org/2017,32892)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 13.04.2017 - 1 OWi 424/16 (https://dejure.org/2017,32892)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 13. April 2017 - 1 OWi 424/16 (https://dejure.org/2017,32892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Elektronische Akte, Auslagen, Akteneinsicht

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 62 Abs 1 OWiG, § 62 Abs 2 S 1 OWiG, § 68 Abs 1 S 1 OWiG, § 68 Abs 3 S 1 Nr 1 OWiG, § 107 Abs 5 S 1 OWiG
    Gerichtliches Bußgeldverfahren in Rheinland-Pfalz: Gewährung von Akteneinsicht in eine elektronische Bußgeldakte und Erhebung einer Aktenversendungspauschale

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Elektronische Akte/Akteneinsicht, oder: Keine Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2001 - 2 ARs 245/01

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Erzwingungshaft;

    Auszug aus AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16
    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pirmasens ergibt sich abweichend von § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG - auch wenn zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrages noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorlag - aus §§ 62 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWiG i.V.m. § 4 StrafZustV RP (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01 - 2 AR 161/01, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01, zitiert nach juris, Rn. 4 ff.).
  • BGH, 17.10.2001 - 2 ARs 277/01

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag des Betroffenen gegen einen

    Auszug aus AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16
    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pirmasens ergibt sich abweichend von § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG - auch wenn zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrages noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorlag - aus §§ 62 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWiG i.V.m. § 4 StrafZustV RP (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01 - 2 AR 161/01, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01, zitiert nach juris, Rn. 4 ff.).
  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08

    Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des

    Auszug aus AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16
    Der zulässigerweise durch den Verteidiger des Betroffenen gestellte (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2011 - IV ZR 232/08, zitiert nach juris, Rn. 16 ff.) Antrag nach § 62 Abs. 1 OWiG ist gemäß § 108 Abs. 1 S. 1 OWiG zulässig.
  • BGH, 17.10.2001 - 2 AR 161/01
    Auszug aus AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16
    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pirmasens ergibt sich abweichend von § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG - auch wenn zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrages noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorlag - aus §§ 62 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWiG i.V.m. § 4 StrafZustV RP (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01 - 2 AR 161/01, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01, zitiert nach juris, Rn. 4 ff.).
  • AG Rottweil, 27.08.2020 - 5 OWi 259/20

    Elektronische Aktenführung, Aktenversendungspauschale

    Sofern von Teilen der Rechtsprechung die Anforderung an die elektronische Führung von Akten nun dahingehend verschärft wird, dass eine Aktenverendungspauschale nur gefordert werden können soll, wenn die Akte zulässigerweise, d.h. auf Grundlage einer Rechtsverordnung geführt wird, folgt das erkennende Gericht dieser Auffassung - aus den zuvor genannten Gründen- nicht (a.A. bspw. AG Pirmasens Beschl. v. 13.4.2017- 1 OWi 424/16).
  • AG Trier, 02.02.2020 - 35a OWi 1/20

    Aktenversendungspauschale, elektronische Aktenführung, Ausdruck

    Die Übersendung eines Ausdrucks einer insofern ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen, denn eine solche kann nur dann anfallen, wenn Einsicht in eine zulässigerweise und ordnungsgemäß geführte Akte gewährt wird (AG Pirmasens, Beschluss vom 14.04.2017 - 1 OWi 424/16; AG Landstuhl, Beschluss vom 29.11 .2019 - 2 OWi 157/19).
  • AG Bühl, 31.07.2020 - 1 OWi 41/20

    Bußgeldverfahren, elektronische Aktenführung, Aktenversendungspauschale

    Die Übersendung einer ohne Rechtsgrundlage geführten Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen (AG Pirmasens, Beschluss vom 13.04.2017 - 1 Owi 424/16; AG Trier, Beschluss vom 02.02.2020- 35a OWi 1/20- ; AG Landstuhl, Beschluss vom 14.01.2020- 2 Owi 189/19 -).
  • AG Landstuhl, 14.01.2020 - 2 OWi 189/19

    Aktenversendungspauschale, elektronische Aktenführung, Ausdruck

    Die Übersendung papiemer Ausdrucke einer solchen Aktenführung kann nicht kostenpflichtig sein (AG Pirmasens, Beschluss vom 13. April 2017 - 1 OWi 424/16 -, juris).
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