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   AG Plön, 03.04.2020 - 75 C 11/19   

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https://dejure.org/2020,21780
AG Plön, 03.04.2020 - 75 C 11/19 (https://dejure.org/2020,21780)
AG Plön, Entscheidung vom 03.04.2020 - 75 C 11/19 (https://dejure.org/2020,21780)
AG Plön, Entscheidung vom 03. April 2020 - 75 C 11/19 (https://dejure.org/2020,21780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • mietrechtsiegen.de

    WEG - bauliche Veränderung - Glasfaseranschluss bedarf nicht der Zustimmung aller Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glasfaseranschluss bedarf nicht der Zustimmung aller Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anschluss an das Glasfasernetz als Modernisierungsmaßnahme

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 15 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Glasfaserkabel; Vergleichsangebote

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Ja zur Glasfaser - Nicht alle Eigentümer mussten dem Anschluss zustimmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herstellung eines Glasfaseranschlusses bedarf nicht der Zustimmung aller Eigentümer (IMR 2021, 208)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Pinneberg, 26.02.2019 - 60 C 32/18
    Auszug aus AG Plön, 03.04.2020 - 75 C 11/19
    Es ist aber gerichtsbekannt - nämlich zum Beispiel Veröffentlichungen in der Zeitschrift "Connect" zu entnehmen - das lediglich Glasfaserkabel in der Zukunft in der Lage sein werden, Datenübertragungsmengen von 100 MBit/Sekunde und mehr zu übertragen, wohingegen Internetanschlüsse, bei denen jedenfalls der Hausanschluss mittels üblichen Kupferkabels erfolgt, auch unter Einsatz der sogenannten Vektortechnik dahinter deutlich zurückbleiben werden(a.A. - und damit auch eine Modernisierungsmaßnahme verneinend - AG Pinneberg, Urt. vom 26.02.2019, 60 C 32/18, ZMR 2019, 460f.).
  • BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im

    Auszug aus AG Plön, 03.04.2020 - 75 C 11/19
    Vor diesem Hintergrund hat der Kläger die Schaffung eines Hausanschlusses zur Versorgung jedenfalls anderer Miteigentümer mit einem Glasfaseranschluss zu dulden (vergleiche auch BayObLG, Beschluss vom 26.09.2001, 2Z BR 79/01, ZMR 2002, 211 f. zur Schaffung eines Energieversorgungsanschlusses im Zusammenhang mit der Umstellung der Beheizung eine Eigentumswohnung von Gas auf Strom).
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