Rechtsprechung
AG Plauen, 08.12.2005 - 5 C 1028/05 |
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus AG Plauen, 08.12.2005 - 5 C 1028/05
Die Beklagten vertreten die Auffassung, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.04.2005 (VI ZR 37/04) der Bundesgerichtshof klargestellt habe, dass es auf die Frage der Zugänglichkeit erst dann ankäme, wenn und soweit eine Erhöhung des Unfallersatztarifs gegenüber dem Normaltarif nicht, durch die besondere Unfallsituation gerechtfertigt sei. - LG Zwickau, 13.05.2005 - 6 S 217/04
Auszug aus AG Plauen, 08.12.2005 - 5 C 1028/05
Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Zwickau (Urteile vom 13.05.2005, 6 S 217/04, 6 S 250/04, 6 S 12/05 und 6 S 335/04 vom 3 0.09.2005), der sich mit dieser Entscheidung auch das erkennende Gericht angeschlossen hat, ist es nicht erforderlich, die betriebswirtschaftliche Rechtfertigung eines Unfallersatztarifs festzustellen, wenn fest steht, dass dem Geschädigten kein günstigerer Tarif ohne weiteres zugänglich war.
- LG Zwickau, 19.05.2006 - 6 S 11/06 Berufung der Beklagten, gegen das Endurteil des Amtsgerichts Plauen vom 08.12.2005 (Az.: 5 C 1028/05) wird zurückgewiesen.