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   AG Plettenberg, 24.09.2010 - 1 C 218/10   

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https://dejure.org/2010,18147
AG Plettenberg, 24.09.2010 - 1 C 218/10 (https://dejure.org/2010,18147)
AG Plettenberg, Entscheidung vom 24.09.2010 - 1 C 218/10 (https://dejure.org/2010,18147)
AG Plettenberg, Entscheidung vom 24. September 2010 - 1 C 218/10 (https://dejure.org/2010,18147)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung durch einen Versicherungsnehmer von entstandenen Kosten i.R.e. Hausratversicherung; Ersatzfähigkeit der tatsächlich angefallenen Kosten zur Wiederherstellung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; VVG § 1 Abs. 1
    Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung durch einen Versicherungsnehmer von entstandenen Kosten i.R.e. Hausratversicherung; Ersatzfähigkeit der tatsächlich angefallenen Kosten zur Wiederherstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 12.05.2005 - 24 S 36/04

    Anspruch auf Ersatz fiktiver Kosten nach einem Versicherungsfall aus einem

    Auszug aus AG Plettenberg, 24.09.2010 - 1 C 218/10
    Dem Beklagten sind durch den Wasseraustritt überhaupt keine Tapezier- und Malerkosten, d. h. keine belastenden Vermögensopfer (vgl. ausführlich dazu LG Köln, Urteil vom 12.05.2005, Az. 24 S 36/04), entstanden.
  • LG Köln, 10.08.2006 - 24 S 1/06

    Ausgestaltung der Haftungspflichten einer Hausratsversicherung für Kosten der

    Auszug aus AG Plettenberg, 24.09.2010 - 1 C 218/10
    Bei der streitgegenständlichen Ziffer 9 Nr. 1 g) VHB 2007 handelt es sich nicht um eine Schadens-, sondern um eine reine Kostenversicherung (vgl. auch LG Köln, Versicherungsrecht 2007, 792, AG Potsdam, R+S 2008, 339).
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