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AG Potsdam, 07.07.2016 - 24 C 20/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.2015 - IX ZR 56/15
Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei Pflichtverletzung zu Lasten eines …
Auszug aus AG Potsdam, 07.07.2016 - 24 C 20/16
Denn der BGH hat in der Entscheidung vom 15.12.2015 zum Aktenzeichen IX ZR 56/15 Urteil vom 10. Dezember 2015 unter anderem festgestellt, dass entscheidend für den Verjährungsbeginn ist, wann der Schaden entstanden ist und der vermeintlich Geschädigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erhalten hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. - LG Hof, 13.02.2013 - 15 O 2/12
Auszug aus AG Potsdam, 07.07.2016 - 24 C 20/16
Der Verjährung steht auch § 199 I Nr. 2 BGB nicht entgegen, denn Kenntnis von dem Eintritt des Schadens und der Person des Schuldners hatte die Klägerin spätestens nachdem sie im Jahre 2010 gegen den Steuerbescheid vom 14.04.2010 Einspruch eingelegt hat, zumal ein Steuerbescheid dem Mandanten in der Regel Anlass zur Prüfung gibt, ob der Steuernachteil auf einen Beratungsfehler seines Steuerberaters beruht vgl. (LG Hof, Urteil vom 13. Februar 2013 - 15 O 2/12 -, juris) Hinzu kommt, dass der angegriffen Steuerbescheid auf der Grundlage des Berichts der Prüferin des Finanzamtes Nauen vom 18.12.2009 erging, der Klägerin also die vom Finanzamt angesprochenen Probleme bereits vor Erlass des Steuerbescheids bekannt waren. - BGH, 06.02.2014 - IX ZR 245/12
Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch wegen …
Auszug aus AG Potsdam, 07.07.2016 - 24 C 20/16
Diesem steht auch die Entscheidung des BGH vom 06.02.2014 zum Aktenzeichen IX ZR 245/12 nicht entgegen.