Rechtsprechung
AG Potsdam, 12.11.2015 - 37 C 156/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- damm-legal.de
Filesharing - Reseller darf Auskunft über IP-Adressen auch dann erteilen, wenn nur ein Gestattungsbeschluss gegen den Netzbetreiber vorliegt
- kanzlei.biz
Kein zweifacher Richtervorbehalt bei Auskunftsverlagen gegen Reseller
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 101 Abs. 9 UrhG
- raschlegal.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Filesharing - Reseller darf Auskunft über IP-Adressen auch dann erteilen, wenn nur ein Gestattungsbeschluss gegen den Netzbetreiber vorliegt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
P2P-Abmahnungen: Auskunft auch vom Reseller
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mitteilung des Internetzugangsvermittlers aufgrund einer richterlich gestatteten Auskunft bzgl. Zuordnung der IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt einer Benutzerkennung eines Resellers; Gestattungsbeschluss für Reseller in Filesharing-Verfahren; Schadensersatzanspruch im ...
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Beweisverwertungsverbot für IP-Adressen bei P2P-Abmahnungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein richterlicher Gestattungsbeschluss für Reseller in Filesharing-Verfahren erforderlich
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Beweisverwertungsverbot bei Herausgabe von dynamischen IP-Adressen zugeordneten Nutzerdaten ohne richterlichen Gestattungsbeschluss
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch bei P2P-Abmahnungen bezieht sich auch auf Reseller
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 228
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 193/16
Beweisverwertungsverbot einer Auskunft beim Filesharing
Die Auskunft des Endkundenanbieters dazu, welchem Anschlussinhaber eine bestimmte Benutzerkennung zuzuordnen ist, beschränkt sich hingegen auf die dem Anordnungserfordernis des § 101 Abs. 9 UrhG nicht unterfallende Bekanntgabe von Bestandsdaten (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2013, 137; AG Potsdam, ZD 2016, 296; aA LG Frankenthal, K&R 2015, 671; AG Augsburg, Urteil vom 22. Juni 2015 - 16 C 3030/14, juris; AG Koblenz, ZD 2015, 235; Zimmermann, K&R 2015, 73, 74).