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   AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15   

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AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15 (https://dejure.org/2016,80960)
AG Potsdam, Entscheidung vom 17.03.2016 - 37 C 345/15 (https://dejure.org/2016,80960)
AG Potsdam, Entscheidung vom 17. März 2016 - 37 C 345/15 (https://dejure.org/2016,80960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Regelverjährung bei Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Verjährung des Schadensersatzanspruchs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZR 174/08

    Verfahrensstillstand wegen Nichtbetreibens durch die Parteien: Nochmalige

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Maßgebend für den Lauf der Sechsmonatsfrist ist allerdings nicht das Datum dieses Schreibens oder der Zeitpunkt seiner gerichtsinternen Ausführung, sondern der Zeitpunkt des Zugangs bei der Partei (BGH NJW 2010, 1662 Tz. 13, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken BeckRS 2010, 29589).
  • OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09

    Verjährung einer Werklohnforderung: Dauer der Hemmung der Verjährung bei

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Maßgebend für den Lauf der Sechsmonatsfrist ist allerdings nicht das Datum dieses Schreibens oder der Zeitpunkt seiner gerichtsinternen Ausführung, sondern der Zeitpunkt des Zugangs bei der Partei (BGH NJW 2010, 1662 Tz. 13, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken BeckRS 2010, 29589).
  • AG Düsseldorf, 24.07.2014 - 57 C 15659/13

    Filesharing: Schadensersatz verjährt in 3 Jahren

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Während die Verwertungsgesellschaft ... es einem Nutzer ermöglicht, einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über die von ihm gewünschte Musiknutzung abzuschließen (wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall - "Bochumer Weihnachtsmarkt"), besteht in Filesharingangelegenheiten eine solche Möglichkeit nicht, so dass der Filesharer selbst dann, wenn er dies gewollt hätte, mit der Rechteinhaberin keinen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über eine Weiterverbreitung im Rahmen eines Filesharing-Systems hätte schließen können (AG Bielefeld, Urteil vom 06. März 2014 - 42 C 368/13 -, Rn. 16, zitiert nach juris; LG Bielefeld GRUR-RR 2015, 429; AG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2014 - 57 C 15659/13 -, Rn. 26; Lakkis in jurisPK-BGB; hrsg. v. Herberger/Martinek u. a., Stand: 22.9.2015; § 195 Rn. 36.2).
  • AG Kassel, 24.07.2014 - 410 C 625/14

    Verlängerung der Verjährung bei Filesharing

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Das Erlangte kann die ersparte Lizenzgebühr sein, wenn die Wahrnehmung des Urheberrechts typischerweise nur gegen eine Lizenzgebühr eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 27.10.2011 - I ZR 175/10 - Bochumer Weihnachtsmarkt), Das ist dann der Fall, wenn die Rechtewahrnehmung bei einer Verwertungsgesellschaft lizenziert werden kann (AG Kassel, Urteil vom 24. Juli 2014 - 410 C 625/14 -, Rn. 21).
  • LG Berlin, 31.03.2015 - 15 S 29/14

    Lizenzgebühr und Verjährung bei Filesharing

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Nach dieser Ansicht ist der Filesharer regelmäßig entreichert i. S. d. § 818 Abs. 3 BGB, weil es dem Verletzer nicht auf die öffentliche Zugänglichmachung ankommt, sondern lediglich auf den Download, so dass nicht anzunehmen ist, dass er sich einen vergleichbaren Vorteil (Erwerb einer Lizenz zur öffentlichen Zugänglichmachung) anderweitig gegen Entgelt verschafft hätte; es fehlt somit - anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ("Bochumer Weihnachtsmarkt") - an einer ersparten Aufwendung (Geier, Deliktische Verjährung im Filesharing-Prozess, NJW 2015, 1149; Lach, Verjährung von Ansprüchen in Filesharing-Fällen: Anwendbarkeit des § 102 S. 2 UrhG, § 852 BGB, jurisPR-ITR 10/2015 Anm. 4; wenig überzeugend die andere Ansicht, die erhebliche Schwierigkeiten hat, die vermeintlich noch vorhandene Bereicherung des Filesharers zu berechnen; vielmehr läuft die Berechnung auf einen Schadensersatz und nicht etwa auf eine noch vorhandene Bereicherung hinaus: siehe LG Berlin BeckRS 2015, 13533; LG Köln GRUR-RS 2015, 17069; LG Frankfurt a. M. BeckRS 2015, 12307).
  • LG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 6 S 21/14

    Filesharing: Verjährungsfrist nur 3 oder 10 Jahre?

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Nach dieser Ansicht ist der Filesharer regelmäßig entreichert i. S. d. § 818 Abs. 3 BGB, weil es dem Verletzer nicht auf die öffentliche Zugänglichmachung ankommt, sondern lediglich auf den Download, so dass nicht anzunehmen ist, dass er sich einen vergleichbaren Vorteil (Erwerb einer Lizenz zur öffentlichen Zugänglichmachung) anderweitig gegen Entgelt verschafft hätte; es fehlt somit - anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ("Bochumer Weihnachtsmarkt") - an einer ersparten Aufwendung (Geier, Deliktische Verjährung im Filesharing-Prozess, NJW 2015, 1149; Lach, Verjährung von Ansprüchen in Filesharing-Fällen: Anwendbarkeit des § 102 S. 2 UrhG, § 852 BGB, jurisPR-ITR 10/2015 Anm. 4; wenig überzeugend die andere Ansicht, die erhebliche Schwierigkeiten hat, die vermeintlich noch vorhandene Bereicherung des Filesharers zu berechnen; vielmehr läuft die Berechnung auf einen Schadensersatz und nicht etwa auf eine noch vorhandene Bereicherung hinaus: siehe LG Berlin BeckRS 2015, 13533; LG Köln GRUR-RS 2015, 17069; LG Frankfurt a. M. BeckRS 2015, 12307).
  • LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14

    Filesharing: 3-jährige Verjährung

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Während die Verwertungsgesellschaft ... es einem Nutzer ermöglicht, einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über die von ihm gewünschte Musiknutzung abzuschließen (wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall - "Bochumer Weihnachtsmarkt"), besteht in Filesharingangelegenheiten eine solche Möglichkeit nicht, so dass der Filesharer selbst dann, wenn er dies gewollt hätte, mit der Rechteinhaberin keinen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über eine Weiterverbreitung im Rahmen eines Filesharing-Systems hätte schließen können (AG Bielefeld, Urteil vom 06. März 2014 - 42 C 368/13 -, Rn. 16, zitiert nach juris; LG Bielefeld GRUR-RR 2015, 429; AG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2014 - 57 C 15659/13 -, Rn. 26; Lakkis in jurisPK-BGB; hrsg. v. Herberger/Martinek u. a., Stand: 22.9.2015; § 195 Rn. 36.2).
  • BGH, 11.02.2009 - XII ZR 114/06

    Voraussetzungen der verjährungshemmenden Wirkung der Streitverkündung

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Die Tage des Entstehens und des Wegfalls des Hemmungsgrundes werden nicht mitgezählt (BGH ZIP 1998, 428, 430; BGH NJW 2009, 1488; BeckOK, BGB/Henrich, Stand: 1.2.2015, § 209 Rn. 2).
  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Die Tage des Entstehens und des Wegfalls des Hemmungsgrundes werden nicht mitgezählt (BGH ZIP 1998, 428, 430; BGH NJW 2009, 1488; BeckOK, BGB/Henrich, Stand: 1.2.2015, § 209 Rn. 2).
  • AG Düsseldorf, 13.01.2015 - 57 C 7592/14

    Filesharing Lizenzanalogie Verjährung bereicherungsrechtlicher Anspruch

    Auszug aus AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15
    Dass die Downloads damit zwangsläufig einem Dritten zum anderweitigen Download bereitgestellt werden, ist nur Nebenfolge des eigenen Verschaffungsaktes, so dass die unentgeltliche Verbreitung keine Bereicherung des Tauschbörsennutzers darstellt (AG Düsseldorf, Urteil vom 13.1.2015, 57 C 7592/14, BeckRS 2015, 02395).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 28/09

    Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; Zeitpunkt des Zugangs formlos

  • AG Bielefeld, 06.03.2014 - 42 C 368/13

    Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing

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