Rechtsprechung
AG Potsdam, 20.04.2017 - 31 C 45/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an die Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Einklang mit der Heizkostenverordnung; Rechtmäßigkeit einer Erhöhung des Haushaltsgeldes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 28 Abs. 1
Rechtmäßiger WEG-Beschluss über Erhöhung des Hausgelds zur Finanzierung eines selbstständigen Beweisverfahrens - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungseigentümer müssen nach der Heizkostenverordnung abrechnen/ Erhöhung der Hausgelder zur Finanzierung eines Rechtsstreites zulässig; §§ 21, 28 WEG; 3 HeizkostenVO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Stromkosten der Heizanlage und die Heizkosten müssen nach der HeizkostenV umgelegt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 01.04.2011 - 32 Wx 1/11
Wohnungseigentum: Anfechtungsbefugnis hinsichtlich des Beschlusses über die …
Auszug aus AG Potsdam, 20.04.2017 - 31 C 45/16
Vielmehr ist es zulässig, dass die Klägerin eine zutreffende Abrechnung im Sinne einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung verlangt (vgl. insoweit OLG München, Beschluss vom 05.04.2011, 32 Wx 1/11, recherchiert bei juris am 07.03.2017). - BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10
Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die …
Auszug aus AG Potsdam, 20.04.2017 - 31 C 45/16
Dessen bedürfte es jedoch nach § 16 II WEG, § 3 Heizkostenverordnung (s. hierzu umfassend BGH, Urteil vom 17.2.2012, V ZR 251/10, recherchiert bei Juris am 19.4.2017).
- AG Brandenburg, 22.06.2020 - 31 C 186/19
Auch bei Realofferte ist HeizkostenV zu beachten!
Vielmehr ist es zulässig, dass die Kläger eine zutreffende Abrechnung im Sinne der HeizkostenVO von der Beklagten verlangen ( OLG München , Beschluss vom 05.04.2011, Az.: 32 Wx 1/11, u.a. in: ZWE 2011, Seiten 262 f.; AG Potsdam , Urteil vom 20.04.2017, Az.: 31 C 45/16, u.a. in: ZWE 2017, Seiten 379 f. ).Auf eine dementsprechende Abrechnung hat aber jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch ( OLG München , Beschluss vom 05.04.2011, Az.: 32 Wx 1/11, u.a. in: ZWE 2011, Seiten 262 f.; AG Potsdam , Urteil vom 20.04.2017, Az.: 31 C 45/16, u.a. in: ZWE 2017, Seiten 379 f. ).