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   AG Potsdam, 26.03.2020 - 27 C 6/18   

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https://dejure.org/2020,6495
AG Potsdam, 26.03.2020 - 27 C 6/18 (https://dejure.org/2020,6495)
AG Potsdam, Entscheidung vom 26.03.2020 - 27 C 6/18 (https://dejure.org/2020,6495)
AG Potsdam, Entscheidung vom 26. März 2020 - 27 C 6/18 (https://dejure.org/2020,6495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überbau: Wann besteht eine Rückbaupflicht?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 141/08

    Berücksichtigung von ohne die Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks

    Auszug aus AG Potsdam, 26.03.2020 - 27 C 6/18
    Auch wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG besteht und im Allgemeinen ein Abwehranspruch gegen unbefugte Einwirkung Dritter gemäß § 903 S1 BGB durchsetzbar ist (s. z.B. BGH Urteil vom 23.10.2019, v. ZR 141/08 NJW-RR 2010, 315 f Rn. 22ff) recherchiert bei juris am 23.03.2020, ohne dass ein Eigentümer einen bestimmten Nutzungswillen darlegen muss, scheidet der geltend gemachte Rückbauanspruch der Kläger im Vorliegenden ausnahmsweise aus, da der Überbau geringfügig ist, wobei die Beklagten angeboten hatten, für weniger als 0, 5 m² einen Kaufpreis von 15.000 EUR zu zahlen und für eine grundbuchrechtliche Bereinigung zu sorgen.

    Anders als in dem Urteil des Bundesgerichtshofs V ZR 141/08 vom 23.10.09 geht es vorliegend nicht um Beseitigung der Pflasterung eines Weges, sondern um die Beseitigung eines Gebäudeteils, welches schützenswerter als eine Wegpflasterung ist.

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