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AG Potsdam, 30.03.2021 - 34 C 444/19 |
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Verfahrensgang
- AG Potsdam, 30.03.2021 - 34 C 444/19
- LG Potsdam, 01.12.2021 - 6 S 21/21
Wird zitiert von ...
- LG Potsdam, 01.12.2021 - 6 S 21/21
Sittenwidrige Branchenbuchabzocke
Auf die Berufung der Klägerin wird Ziffer 2 des Tenors des Urteils des Amtsgerichts Potsdam vom 30.03.2021, Az. 34 C 444/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Mit Urteil vom 30.03.2021 (Az. 34 C 444/19) hat das Amtsgericht Potsdam den zulasten der Beklagten erteilten Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 09.12.2019 (Az. 19-2631717-0-1) über eine Hauptforderung in Höhe von 1.011,50 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aufgehoben und die Klage abgewiesen.