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   AG Potsdam, 30.12.2009 - 35 IN 703/09   

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https://dejure.org/2009,53023
AG Potsdam, 30.12.2009 - 35 IN 703/09 (https://dejure.org/2009,53023)
AG Potsdam, Entscheidung vom 30.12.2009 - 35 IN 703/09 (https://dejure.org/2009,53023)
AG Potsdam, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 35 IN 703/09 (https://dejure.org/2009,53023)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung eines Insolvenzplans durch einen Gläubiger ohne Glaubhaftmachung der Schlechterstellung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07

    Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw.

    Auszug aus AG Potsdam, 30.12.2009 - 35 IN 703/09
    Gemäß der Entscheidung des BGH vom 19. Mai 2009 ( IX ZB 236/07 ) ist der Antrag des Gläubiger nur zulässig, sofern er seine Angaben glaubhaft macht.
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05

    Wirtschaftliche Benachteiligung des Gläubigers durch den Insolvenzplan;

    Auszug aus AG Potsdam, 30.12.2009 - 35 IN 703/09
    Darüber hinaus ist die Bestätigung des Insolvenzplanes nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu versagen, wenn der antragstellende Gläubiger durch den Insolvenzplan schlechter gestellt werden würden, als ohne den Plan (BGH, Beschluss vom 29.03.2005, IX ZB 204/05).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 202/10

    Bauforderungssicherung: Haftung des Generalunternehmers gegenüber dem

    Aufgrund Eigenantrages der B... Baugesellschaft mbH vom 10. August 2009 eröffnete das Amtsgericht Potsdam mit Beschluss vom 1. November 2009 (Az.: 35 IN 703/09) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin und ordnete mit Beschluss vom 11. August 2009 Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO unter Aufsicht des Sachwalters Rechtsanwalt S... an.

    Im Gestaltenden Teil (E) des Insolvenzplans - das Insolvenzplanverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 30. August 2010 (Az.: 35 IN 703/09) aufgehoben worden - heißt es neben anderem unter Ziffer 1.1.1.

  • KG, 14.09.2018 - 14 U 34/18

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung unter Beachtung eines früheren,

    Mit Beschluss vom 11. August 2009 - Az.: 35 IN 703/09 (Anlage K 3) hatte das Amtsgericht Potsdam die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, den Streithelfer der Beklagten zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und diesen u.a. mit der Aufgabe betraut, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
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