Rechtsprechung
   AG Prenzlau, 24.10.2018 - 21 OWi 691/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,52485
AG Prenzlau, 24.10.2018 - 21 OWi 691/18 (https://dejure.org/2018,52485)
AG Prenzlau, Entscheidung vom 24.10.2018 - 21 OWi 691/18 (https://dejure.org/2018,52485)
AG Prenzlau, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 21 OWi 691/18 (https://dejure.org/2018,52485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,52485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 11.08.2016 - 2 Ss OWi 562/16

    Zur Frage der Verwertbarkeit von Falldatei und Messbild sowie der "fehlenden

    Auszug aus AG Prenzlau, 24.10.2018 - 21 OWi 691/18
    Sollte die Verteidigung Bedenken gegen die Richtigkeit der Messung haben, kann sie diese anhand der Falldatei überprüfen und dann die notwendigen Tatsachen vorbringen, mit denen die Zulassung der PTB und die Eichung durch die Eichämter, mit denen die Messrichtigkeit und Messbeständigkeit des Geräts bestätigt worden sind, erschüttert werden können (OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 385).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 1 Orbs 34 Ss 468/23

    Einsicht, Messunterlagen, Umfang, Bußgeldverfahren

    Ein Verweis auf die mögliche Beschaffung der Token-Datei mit Passwort für die übermittelten Falldatensätze beim hessischen Eichamt - wenn beide bei der Bußgeldbehörde vorlagen, von dieser zur Auswertung der Falldatei genutzt wurden und tatsächlich herausgegeben werden können - ist unzumutbar, da sie mit Zeitaufwand und Kosten verbunden ist, die regelmäßig außer Verhältnis zur Bedeutung der Bußgeldsache stehen und das Verfahren auch unnötig verzögern (vgl. hierzu Detlef Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022, B, Rn. 1546 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2022, 60 ; Merz: Der Grundsatz des fairen Verfahrens und der daraus resultierende Informationsanspruch des Betroffenen im Bußgeldverfahren, Auswirkungen der Entscheidung BVerfG NZV 2021, 41 , auf die bußgeldrechtliche Praxis, NZV, 2021, 281 und NZV 2022, 497 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2023, 3 Orbs 33 Ss 55/23 [Anspruch auf aktuellen "Public Key"]; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.04.2018 - Lv 1/18 -, juris, Rn. 39 - 49 mwN; zum Einsichtsrecht in "lesbare Falldatei mit Token-Datei und Passwort"]; AG Buxtehude, Beschluss vom 11.05.2020 - 21 OWi 53/20 -, juris; AG Duisburg, Beschluss vom 05.02.2021 - 408 OWi 76/20 -, juris; AG Prenzlau, Beschluss vom 24.10.2018 - 21 OWi 691/18 -, juris; a.A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2023 - 1 OWi 2 SsBs 49/22, wobei von der tatsächlich unzutreffenen Annahme ausgegangen wird, bei für die konkrete Einzelmessung erforderlichen Token und Passwort handle es sich um keine bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen, sondern um von einem zuständigen Eichamt erst noch zu erzeugenden Daten, was bedeuten würde, dass die Bußgeldbehörde die verschlüsselten Falldatensätze des Messgeräts selbst vor Erlass des Bußgeldbescheids nicht hätte prüfen können; AG St. Ingbert, Urteil vom 15.09.2022 - 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22) -, juris, wobei allerdings darauf hingewiesen wird "Wird die Tuff-Datei mit der nötigen Software und dem dazugehörigen Token (auch public key, key oder Schlüssel genannt) geöffnet, ist ein grüner Haken sichtbar, mittels Token wird demnach die Integrität der Datei visualisiert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht