Rechtsprechung
AG Quedlinburg, 02.09.2004 - 7 C 349/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Quedlinburg, 02.09.2004 - 7 C 349/02
Zwar ist der Geschädigte nach den Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadensersatzes gehalten, soweit ihm dies zumutbar ist, den jeweils wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, jedoch verlangt dieses Gebot nicht von ihm, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Falle so zu verhalten, als ob er den Schaden selber zu tragen hätte (BGHZ 115, 364, 369). - BGH, 02.05.1996 - III ZR 50/95
Formbedürftigkeit eines Auftrags zur Ersteigerung eines Grundstücks; …
Auszug aus AG Quedlinburg, 02.09.2004 - 7 C 349/02
Diese durchaus umstrittene Frage ist nach Ansicht des Gerichts in Anlehnung an BGH NJW 96, 1960 zu bejahen. - BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93
Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis
Auszug aus AG Quedlinburg, 02.09.2004 - 7 C 349/02
Darüber hinaus sind mit dem so genannten Unfallersatztarif (der zudem keineswegs stets als die teurere Variante zu sehen ist - vgl. dazu BGH NJW 95, 2355) mit zahlreichen Vergünstigungen gerade für einen Unfallgeschädigten versehen.