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   AG Rüsselsheim, 08.01.2014 - 3 C 3189/13 (36)   

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https://dejure.org/2014,26364
AG Rüsselsheim, 08.01.2014 - 3 C 3189/13 (36) (https://dejure.org/2014,26364)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 08.01.2014 - 3 C 3189/13 (36) (https://dejure.org/2014,26364)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 3 C 3189/13 (36) (https://dejure.org/2014,26364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen erheblicher Flugverspätung

  • reise-recht-wiki.de

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Pauschalreisen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährungsvorschriften bei EU-Ausgleichsansprüchen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 08.01.2014 - 3 C 3189/13
    Ob im Falle der Annullierung oder Verspätung eines Fluges im Rahmen einer Pauschalreise die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß der genannten Vorschriften oder die spezielle gemäß § 651 g Abs. 2 BGB (so Staudinger/ Schmidt-Bendun, NJW 2004, 1897, 1900) gilt, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (höchstrichterlich ausdrücklich offen gelassen: BGH NJW 2010, 1526, 1527, Rdn. 25).

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2009 (Az. Xa ZR 61/09) richten sich die zeitlichen Grenzen für die Durchsetzung der Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. c), Art. 7 Abs. 1 VO gemäß Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB nach dem für Verträge anwendbaren deutschen Sachrecht (BGH a. a. O. Rdn. 21).

    Denn der den Klägern zustehende Anspruch auf Ausgleichsleistung ergebe sich zwar nicht aus einem Beförderungsvertrag selbst- stelle vielmehr einen gesetzlichen Anspruch gemäß der VO dar-, dennoch handele es sich um einen Anspruch auf vertraglicher Grundlage (BGH NJW 2010, 1070 ff., Rdn. 18; BGH NJW 2010, 1526 ff. Rdn. 22).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 08.01.2014 - 3 C 3189/13
    Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sowie vom 26.02.2013 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Entscheidung vom 19.11.2009, Az. C-402/07 und C-432/07 sowie vom 26.02.2013, Az. C-11/11; vgl. auch BGH, Entscheidung vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 08.01.2014 - 3 C 3189/13
    Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sowie vom 26.02.2013 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Entscheidung vom 19.11.2009, Az. C-402/07 und C-432/07 sowie vom 26.02.2013, Az. C-11/11; vgl. auch BGH, Entscheidung vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 08.01.2014 - 3 C 3189/13
    Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sowie vom 26.02.2013 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Entscheidung vom 19.11.2009, Az. C-402/07 und C-432/07 sowie vom 26.02.2013, Az. C-11/11; vgl. auch BGH, Entscheidung vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06).
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 08.01.2014 - 3 C 3189/13
    Denn der den Klägern zustehende Anspruch auf Ausgleichsleistung ergebe sich zwar nicht aus einem Beförderungsvertrag selbst- stelle vielmehr einen gesetzlichen Anspruch gemäß der VO dar-, dennoch handele es sich um einen Anspruch auf vertraglicher Grundlage (BGH NJW 2010, 1070 ff., Rdn. 18; BGH NJW 2010, 1526 ff. Rdn. 22).
  • LG Frankfurt/Main, 02.01.2023 - 24 S 180/22
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist (vertragliche) Grundlage für die (gesetzlichen) Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung nicht der Pauschalreisevertrag zwischen den Zedenten und dem Reiseveranstalter im Sinne des § 651a Abs. 2 BGB, sondern, was sich auch aus Art. 2 lit. b) und Art. 3 Abs. 2 lit. a) Fluggastrechteverordnung ergibt, der Beförderungsvertrag zwischen dem Reiseveranstalter und der Beklagten zugunsten der Fluggäste (im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB), denn das Luftfahrtunternehmen wird in Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Beförderungsvertrag tätig (so auch: AG Frankfurt a. M. Urt. v. 24.2.2014 - 29 C 3591/13 = BeckRS 2014, 16603; AG Rüsselsheim Urt. v. 8.1.2014-30 3189/13 (36) = BeckRS 2014, 16266).
  • AG Frankfurt/Main, 24.02.2014 - 29 C 3591/13

    Ausgleichsanspruch eines Fluggastes - Verjährungsfrist des Anspruchs

    Eine Anwendung des § 651g Abs. 2 BGB bei Flugreisenden mit Pauschalreisevertrag würde darüber hinaus zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber den Fluggästen, welche direkt beim Luftfahrtunternehmen gebucht haben, führen, welche vom Verordnungsgeber, der den Schutzbereich in Erwägungsgrund 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ausdrücklich auch auf pauschalreisende Fluggäste erstreckt hat, nicht gewollt ist (ebenso Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil v. 08.01.2014, Az. 3 C 3189/13 (36)).
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