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   AG Rüsselsheim, 11.04.2015 - 3 C 2273/13 (33)   

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https://dejure.org/2015,52195
AG Rüsselsheim, 11.04.2015 - 3 C 2273/13 (33) (https://dejure.org/2015,52195)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 11.04.2015 - 3 C 2273/13 (33) (https://dejure.org/2015,52195)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 11. April 2015 - 3 C 2273/13 (33) (https://dejure.org/2015,52195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Medizinischer Notfall bei Vor-Flug

  • RA Kotz

    Medizinischer Notfall vor Flugbeginn als außergewöhnlicher Umstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Medizinischer Notfall - Ausgleichszahlung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugverspätung aufgrund medizinischen Notfalls auf Vorflug schließt Ausgleichszahlung aus - Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12

    Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 11.04.2015 - 3 C 2273/13
    Die Fluggesellschaft hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dabei nicht nur - nach Maßgabe des Wortlauts von Art. 5 Abs. 3 VO - die Unvermeidbarkeit des außergewöhnlichen Umstands darzutun, sondern darüber hinaus weiter - über den Wortlaut hinaus - die Unvermeidbarkeit der rechtlich relevanten Verspätung darzulegen (BGH, Urteil vom 24.09.2013 - X ZR 160/12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Beklagte dagegen nicht darzutun, dass sie jedwede über 3 Stunden hinausgehende Verspätung möglichst gering gehalten hat (BGH, Urteil vom 24.09.2013 - X ZR 160/12).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 11.04.2015 - 3 C 2273/13
    Nach den vom Europäischen Gerichtshof mit Urteil vom 22.12.2008 (Aktenzeichen C-549/07) dazu aufgestellten Grundsätzen kommt ein Ausschluss des Ausgleichsanspruchs in Betracht, wenn die Verspätung auf tatsächlich unbeherrschbare und nicht als Teil der normalen Tätigkeit einzuordnende Vorkommnisse zurückzuführen ist.
  • LG Köln, 27.03.2019 - 11 S 379/18
    Einzelne Amtsgerichte sind der Auffassung, dass ein medizinischer Notfall eines Passagiers an Bord als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO anzusehen ist (vgl. AG Wedding, Urteil v. 28.10.2010, Az. 2 C 115/10; AG Rüsselsheim, Urteil v.11.4.2015, Az. 3 C 2273/13, jeweils zitiert nach juris).
  • AG Frankfurt/Main, 14.06.2019 - 31 C 1907/18
    Dies gilt dabei selbst dann, wenn sich der maßgebliche Umstand bei einem vorausgehenden Flug im Rahmen eines Umlaufs einstellt (vgl. AG Rüsselsheim, Urt. v. 11.04.2014 - 3 C 2273/13 (33) -, BeckRS 2016, 10494; AG Berlin-Wedding, Urt. v. 2810.2010 - 2C115/10 -, BeckRS 2012, 5651; Führich, Reiserecht, 7. Aufl. 2015, § 40 Rn. 24 m. w. N.).
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