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   AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16   

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https://dejure.org/2016,34813
AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16 (https://dejure.org/2016,34813)
AG Rastatt, Entscheidung vom 23.09.2016 - 3 C 235/16 (https://dejure.org/2016,34813)
AG Rastatt, Entscheidung vom 23. September 2016 - 3 C 235/16 (https://dejure.org/2016,34813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    §§ 7, 18 StVG, § 115 VVG, § 1 PflVG, §§ 249, 257, 823 BGB

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Der übliche Normaltarif wird anhand Schwacke geschätzt -> Verweis auf günstigere Internetangebote... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Winterreifen; Kein Mittelwert ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • AG Köln, 26.06.2014 - 271 C 240/13

    Schätzung der Mietwagenkosten nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel;

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    zurückgegriffen wird, handelt es sich lediglich um dort veröffentlichte feste Preislisten der einzelnen Mietwagenunternehmen und gerade nicht um interaktive Internetangebote, deren Preise abhängig von Angebot und Nachfrage schwanken (AG Köln, Urteil vom 26. Juni 2014 - 271 C 240/13 -, Rn. 30, Juris).

    Auch die Lösung, die ein arithmetisches Mittel aus den Beträgen der Schwacke-Liste und denen aus dem Fraunhofer-Marktpreissplegel bildet ist nicht vorzugswürdig, da nicht ersichtlich ist, wie sich aus zwei vermeintlich mangelbehafteten Erhebungen durch die Bildung eines theoretischen arithmetischen Mittels ein verlässliches Ergebnis für die tatsächlichen Marktpreise berechnen lässt (AG Köln, Urteil vom 26.06.2014 - 271 C 240/13 = MRW 2014, 54).

    Wenn tatsächlich niedrigere Kosten angefallen sind, sind auch nur diese zu ersetzen (AG Köln, Urteil vom 26. Juni 2014 - 271 C 240/13 -, Rn. 36, juris; LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. Oktober 2012 - 3 S 262/11 -, juris).

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    Von Sachverständigen wird eine rückwirkende Ermittlung marktüblicher Mietwagenpreise ausdrücklich nicht als möglich erachtet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12 -, juris, Rn. 74; OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012 - 14 U 49/11; OLG Köln, Urteil vom 14. Juni 2011 - 15 U 9/11; LG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2014 - 95 396/12).

    Diese sind zu ersetzen, wenn sie, wie vorliegend tatsächlich in Rechnung gestelli wurden und nach der Jahreszeit ernsthaft mit Winterwetter zu rechnen war (OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012 - 14 U 49/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011 - 1 U 27/11).

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    Eine Anmietung zum Unfallersatztarif entspricht nur dann dem Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn die Besonderheiten dieses Tarifes mit Rücksicht auf die Unfallsituation gegenüber dem Normailtarif einen höheren Preis rechtfertigen (BGH VersR 2008, 1370; BGH NJW 2010 1445 ff).

    Da es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht geht, sondern um die Schadenshöhe, trägt der die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH NJW-RR 2010, 679; NJW 2010, 1445 ff; NJW 2010, 2569).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    Eine Anmietung zum Unfallersatztarif entspricht nur dann dem Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn die Besonderheiten dieses Tarifes mit Rücksicht auf die Unfallsituation gegenüber dem Normailtarif einen höheren Preis rechtfertigen (BGH VersR 2008, 1370; BGH NJW 2010 1445 ff).

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallersatztarifs besteht jedoch jedenfalls dann nicht, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Normaltarif in der konkreten Situation ohne Weiteres zugänglich gewesen wäre (BGH NJW 2008, 2910).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    Dieser ist nach der Rechtsprechung des BGH eine geeignete Schätzgrundlage für die Berechnung von Mietwagenkosten (BGH Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11= NJW-RR 2011, 1109).

    Eine derart überlegene Methodik der Fraunhofer-Erhebung gegenüber dem Schwacke-Automietpreisspiegei lässt sich nicht erkennen, dass zugleich die Annahme einer mangelhaften Erhebung für den Schwacke-Mietpreisspiegel gerechtfertigt wäre (BGH Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11).

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    teiligung besteht auch grundsätzlich unabhängig davon, ob das Fahrzeug des Geschädigten in gleicher Weise versichert war, wenn der Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist (BGH NJW 2006, 360 ff.; NJW 2005, 1041 ff.).
  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    erneuten Verwicklung in einen insbesondere allein oder jedenfalls mitverschuldeten Schadensfall | mit dem angemieteten Ersatzwagen ist grundsätzlich als erheblich und ebenfalls unfallbedingt | anzusehen (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1-15 U 186/12, 15 U 186/12 -, Rn. 50, juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    Fahrzeug in Höhe von 5 % abzuziehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. März 2008 - 1 U 17/08 -,.
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    Zwar schuldet der Autovermieter die Überlassung eines verkehrstauglichen und damit gemäß § 2 Abs. 3a StVO mit Winterreifen ausgerüsteten Fahrzeugs, jedoch bedeutet das nicht, dass er dafür keine besondere Vergütung verlangen kann (BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11).
  • OLG Köln, 14.06.2011 - 15 U 9/11

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    Von Sachverständigen wird eine rückwirkende Ermittlung marktüblicher Mietwagenpreise ausdrücklich nicht als möglich erachtet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12 -, juris, Rn. 74; OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012 - 14 U 49/11; OLG Köln, Urteil vom 14. Juni 2011 - 15 U 9/11; LG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2014 - 95 396/12).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

  • AG Köln, 26.11.2012 - 261 C 122/12

    Normaltarif für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ist anhand des

  • LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2011 - 4 U 106/11

    Schwacke-Liste ist geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs

  • AG Hattingen, 19.11.2015 - 6 C 46/15

    Schadensersatz von sämtlichen mit dem Unfall adäquat kausal zusammenhängenden

  • AG Bühl, 01.09.2016 - 7 C 101/16
  • AG Rastatt, 01.03.2016 - 16 C 279/15

    Kosten für die Reinigung eines unfallbeschädigten Kfz

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • LG Karlsruhe, 14.01.2014 - 9 S 396/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Zugänglichkeit des "Normaltarifs" bei

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

  • AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11

    Verkehrsunfall - fiktive Abrechnung von Reinigungs- und Entsorgungskosten

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

  • AG Schwäbisch Gmünd, 17.03.2014 - 4 C 890/13

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit von Handling- und Fahrzeugreinigungskosten

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