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AG Rathenow, 08.11.2012 - 5 F 18/12 |
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Verfahrensgang
- AG Rathenow, 08.11.2012 - 5 F 18/12
- OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 3 UF 115/12
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 3 UF 115/12
Wirksamkeit einer gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossenen Vereinbarung über den …
Der Antragsteller verpflichtet sich, zur Abgeltung der Zugewinnausgleichsansprüche und der Ansprüche auf Ausgleich nach §§ 39, 40 FGB/DDR der Antragsgegnerin einen Betrag in Höhe von 37.717,51 EUR zu zahlen zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszins ab Rechtskraft des Ehescheidungsbeschlusses zum Verfahren - 5 F 18/12 - vor dem AG Rathenow.