Rechtsprechung
AG Rathenow, 30.06.2003 - 4 C 408/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Rathenow, 30.06.2003 - 4 C 408/03
- OLG Brandenburg, 21.08.2003 - 3 W 41/03
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 21.08.2003 - 3 W 41/03
Verhängung von Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Handyverbot im Sitzungssaal
Auf die Beschwerde der Verfügungsbeklagten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Rathenow über die Verhängung eines Ordnungsgeldes vom 30.6.2003 - Az. 4 C 408/03 - aufgehoben.