Rechtsprechung
AG Ratingen, 02.03.2016 - 8 C 294/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung des Wintergartens eines Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft als Anspruch der Gemeinschaft
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Individualrechte können nicht auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden; §§ 10 Abs. 6 S.3, 14 Nr. 1 WEG; 1004 BGB
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Abtretung einzelner Individualrechte an den Verband!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlende Aktivlegitimation einer Eigentümergemeinschaft mangels wirksamer Beschlussfassung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Übertragung von Individualansprüchen durch Beschluss? (IMR 2016, 385)
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 408
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Ratingen, 30.12.2014 - 8 C 296/14
Ermächtigung, eine Kanzlei zu beauftragen: Gemeinschaftliche Angelegenheit?
Auszug aus AG Ratingen, 02.03.2016 - 8 C 294/15
Die Akte des Amtsgerichts Ratingen mit dem Aktenzeichen 8 C 296/14 ist zu Beweiszwecken beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen. - BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10
Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage
Auszug aus AG Ratingen, 02.03.2016 - 8 C 294/15
Die Beschlusskompetenz aus § 10 Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 2 WEG ermöglicht indessen keine Verfügung über das Individualrecht selbst, sondern lediglich die Übertragung der Befugnis zur Ausübung der Individualrechte (BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 125/10 - , juris, OLG München, Beschluss vom 22.01.2010 - 34 Wx 125/09 - , juris). - OLG München, 22.01.2010 - 34 Wx 125/09
Wohnungseigentum: Ermächtigung des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss zur …
Auszug aus AG Ratingen, 02.03.2016 - 8 C 294/15
Die Beschlusskompetenz aus § 10 Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 2 WEG ermöglicht indessen keine Verfügung über das Individualrecht selbst, sondern lediglich die Übertragung der Befugnis zur Ausübung der Individualrechte (BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 125/10 - , juris, OLG München, Beschluss vom 22.01.2010 - 34 Wx 125/09 - , juris). - BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus AG Ratingen, 02.03.2016 - 8 C 294/15
Die absolute Beschlussunzuständigkeit macht einen Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (BGH, Beschluss vom 20. Septentember 2000 - V ZB 58/99 - , WuM 2000, 620-623).