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   AG Ravensburg, 28.02.2019 - 5 C 60/19   

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AG Ravensburg, 28.02.2019 - 5 C 60/19 (https://dejure.org/2019,8581)
AG Ravensburg, Entscheidung vom 28.02.2019 - 5 C 60/19 (https://dejure.org/2019,8581)
AG Ravensburg, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 5 C 60/19 (https://dejure.org/2019,8581)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Düsseldorf, 01.07.2016 - 25 C 2953/14

    Zahnarzt kann Entfernung vorhandenen Wurzelfüllmaterials gesondert abrechnen

    Auszug aus AG Ravensburg, 28.02.2019 - 5 C 60/19
    Die Frage der gesonderten Berechnungsfähigkeit der GOZ Nr. 2197 neben der GOZ Nr. 2100 ist streitig (beispielhaft: AG Düsseldorf Urt. v. 1.7.2016 - 25 C 2953/14, BeckRS 2016, 16592, beck-online; aaA AG Köln Urt. v. 26.11.2018 - 142 C 328/15, BeckRS 2018, 39007, beck- online).
  • AG Köln, 26.11.2018 - 142 C 328/15

    Abrechnungsfähigkeit der GOZ Ziffer 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100 und

    Auszug aus AG Ravensburg, 28.02.2019 - 5 C 60/19
    Die Frage der gesonderten Berechnungsfähigkeit der GOZ Nr. 2197 neben der GOZ Nr. 2100 ist streitig (beispielhaft: AG Düsseldorf Urt. v. 1.7.2016 - 25 C 2953/14, BeckRS 2016, 16592, beck-online; aaA AG Köln Urt. v. 26.11.2018 - 142 C 328/15, BeckRS 2018, 39007, beck- online).
  • BGH, 05.06.2008 - III ZR 239/07

    "Zielleistung" bei einer thoraxchirurgischen Operation

    Auszug aus AG Ravensburg, 28.02.2019 - 5 C 60/19
    Gebührenrechtlich unselbstständiger Bestandteil einer anderen Leistung ist eine Leistung grundsätzlich dann, wenn ohne ihren Leistungsinhalt die andere Leistung nach ihrem technischen Ablauf oder anderen für die Leistungserbringung bestimmenden Faktoren nicht erbracht werden kann, mit anderen Worten, wenn die Leistungsbeschreibung der "Zielleistung" ausdrücklich die andere Leistung zu ihrem Bestandteil macht (BGH NJW-RR 2008, 1278).
  • AG Kaufbeuren, 09.09.2021 - 5 C 34/21

    Auf Corona-Ein-Mann-Versammlungen gefasste Beschlüsse: Nur anfechtbar!

    TOP 9 Es wird beschlossen, dass die Wohnungseigentümer über die Kündigung des Mandats mit S und über die Bevollmächtigung und Beauftragung der Rechtsanwälte G in den Verfahren vor dem Amtsgericht Kaufbeuren mit den Aktenzeichen 5 C 60/19 und 5 C 1135/17 im Umlaufverfahren gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG neu mit Mehrheitsbeschluss abstimmen.
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