Rechtsprechung
   AG Recklinghausen, 05.09.2019 - 54 C 192/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63571
AG Recklinghausen, 05.09.2019 - 54 C 192/14 (https://dejure.org/2019,63571)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 05.09.2019 - 54 C 192/14 (https://dejure.org/2019,63571)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 05. September 2019 - 54 C 192/14 (https://dejure.org/2019,63571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,63571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1999 - V ZR 229/98

    Schadensersatzansprüche wegen vom Nachbargrundstück herüberdringender

    Auszug aus AG Recklinghausen, 05.09.2019 - 54 C 192/14
    Insoweit wird die jeweilige Eigentümerstellung durch die Zusammenschau aller sie regelnden gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die zugleich ihren Inhalt und ihre Schranken ausmachen; nur in dem hiernach gegebenen Rahmen kann der Eigentümer sich zur Wehr setzen (vgl. BGH, Urteil v. 12.11.1999, Az. V ZR 229/98).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus AG Recklinghausen, 05.09.2019 - 54 C 192/14
    Maßstab für den fraglichen Überhang ist hier folglich § 910 Abs. 2 BGB, welche Vorschrift auch für den Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB gilt (vgl. BGH, Urteil v. 28.11.2003, Az. V ZR 99/03).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06

    Verhältnis von § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1004 Abs. 1 BGB

    Auszug aus AG Recklinghausen, 05.09.2019 - 54 C 192/14
    Den Klägern war es ohne weiteres möglich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines fachmännischen Beraters, innerhalb der Frist des § 47 Abs. 1 NRW NachbG abzuschätzen, wie der jährliche Zuwachs der streitgegenständlichen Linde ausfällt und welche Immissionen hieraus erwachsen können (vgl. Urteil d. OLG Saarbrücken v. 23.08.2007, Az. 8 U 385/06).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus AG Recklinghausen, 05.09.2019 - 54 C 192/14
    Ob darüber hinaus § 254 BGB auch im Rahmen des § 1004 BGB anwendbar ist, mit der Folge, dass die Kläger sich zurechnen lassen müssten, dass sie den Parkplatz in Kenntnis der herrschenden Situation unter der Linde angelegt haben (vgl. BGH, Urteil v. 18.04.1997, Az. V ZR 28/96), kommt es wegen der angenommenen Unverhältnismäßigkeit nicht an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht