Rechtsprechung
AG Recklinghausen, 15.01.2018 - 51 C 232/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Vertragliche Aufklärungspflicht des Kfz-Reparatur-Unternehmers über die notwendigen Arbeitsschritte
- IWW
§ 7 Abs. 1 StVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch des Geschädigten bei vorgerichtlicher Regulierung des zur Reparatur der Unfallschäden erforderlichen Betrags
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit Probefahrtkosten, Fahrzeugreinigung und Kleinteilentsorgungskosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zusatzleistungen ohne Aufklärung vorgenommen: Unternehmer muss Werklohn zurückzahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- LG Memmingen, 25.05.2022 - 13 S 691/21
Beweiswirkung einer Reparaturrechnung
Es existieren lediglich widersprüchliche Entscheidungen der Untergerichte (z.B. einerseits LG Saarbrücken, Urteil vom 22.10.2021 - 13 S 69/21; LG Wuppertal, Urteil vom 05.10.2017 - 9 S 90/17; AG Überlingen, Urteil vom 12.07.2017 - 2 C 57/17; andererseits: AG Sigmaringen, Urteil vom 28.06.2019 - 2 C 501/18; AG Tuttlingen, Urteil vom 26.06.2019 - 3 C 683/18; AG Recklinghausen, Urteil vom 15.01.2018 - 51 C 232/17; vgl. auch Hoppe, "Indizwirkung der nicht beglichenen Reparaturrechnung?" in SVR 2021, 168), welche teils eine beglichene Rechnung fordern und teils eine unbezahlte Rechnung ausreichen lassen. - AG Brandenburg, 14.09.2018 - 31 C 39/17
Der Reparaturauftrag lt. Gutachten enthält gleichzeitig eine dem Gutachten …
Unterlässt die Kfz-Werkstatt aber diese Aufklärung, dann steht dem Auftraggeber anschließend ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 BGB aufgrund der insofern erfolgten Aufklärungspflichtverletzung zu, gerichtet auf Erstattung dessen, was er zu viel bezahlt hat ( AG Recklinghausen , Urteil vom 15.01.2018, Az.: 51 C 232/17, u.a. in: Verkehrsrecht aktuell 2018, Seite 43 ).Unsicherheiten darüber, ob der Kläger eine Kfz-Reparatur zu einem günstigeren und noch im Rahmen des Schadensgutachtens des Haftpflichtversicherers liegenden Werklohns hätte ausführen lassen können, gehen deshalb hier zulasten der Beklagten ( BGH , Urteil vom 14.09.2017, Az.: VII ZR 307/16, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3586 f.; BGH , Urteil vom 01.06.2017, Az.: VII ZR 95/16, u.a. in: NJW 2017, Seiten 2403 f.; BGH , Urteil vom 28.06.2006, Az.: XII ZR 50/04, u.a. in: NJW 2006, Seiten 2618 f.; AG Recklinghausen , Urteil vom 15.01.2018, Az.: 51 C 232/17, u.a. in: Verkehrsrecht aktuell 2018, Seite 43 ).
- AG Tuttlingen, 26.06.2019 - 3 C 683/18
Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Fahrzeugreinigung
Ebenfalls hat der Geschädigte hinreichende Kenntnis, wenn die Arbeitsschritte objektiv nicht erforderlich waren und die Rechnung bezahlt wurde (AG Recklinghausen, Urteil vom 15.1.2018 - 51 C 232/1, SVR 2018, 391).Insoweit fehlt es am schutzwürdigen Vertrauen des Geschädigten (AG Recklinghausen, SVR 2018, 391).
Es handelt sich bei der Position Endreinigung aufgrund Verschmutzung wegen durchgeführter Reparaturarbeiten bis zu einem gewissen Grad zu den allgemeinen Lästigkeiten, die ein Unfallgeschädigter mitzunehmen hat und was durch die allgemeine Unfallpauschale abgedeckt ist (SVR 2018, 391).
- AG Bremen, 25.09.2020 - 9 C 8/20
Kosten für Fahrzeugreinigung und Probefahrt - Zusatzkosten für …
Warum vorliegend eine Probefahrt erforderlich gewesen sein soll, trug der Kläger nicht vor (vgl. AG Recklinghausen, Urteil vom 15. Januar 2018 - 51 C 232/17 -, juris; a.A.: AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 21. Januar 2019 - 24 C 92/18 -, juris). - AG Fürth/Bayern, 18.08.2021 - 350 C 628/21
Ersatzfähige Schadenspositionen bei fiktiver Abrechnung nach Verkehrsunfall
Arbeitsschritte daraus, die objektiv nicht erforderlich sind, kann der Geschädigte nicht ersetzt verlangen (vgl. AG Recklinghausen, Urt. v. 15. Jan. 2018, Az. 51 C 232/17, IBRRS 2018, 1575).Reparaturbedingte Verunreinigungen im gewöhnlichen Ausmaß gehören zu den allgemeinen Unannehmlichkeiten, die ein Unfallgeschädigter hinnehmen muss (vgl. AG Recklinghausen, Urt. v. 15. Jan. 2018, Az. 51 C 232/17, IBRRS 2018, 1575).
- AG Oberhausen, 23.07.2019 - 37 C 686/19 Die gegenteilige Auffassung des Amtsgerichts Recklinghausen, Urteil vom 15.01.2018, 51 C 232/17, vermag dagegen nicht zu überzeugen.
- AG Holzminden, 03.05.2019 - 14 C 4/19 Insoweit steht ihr aller dings ein Anspruch auf Abtretung von Schadensersatzforderungen zu (vgl. AG Recklinghausen, Urteil vom 15.01.2018, Az. 51 C 232/17, zitiert nach juris).
- AG Berlin-Mitte, 15.03.2021 - 20 C 347/20 Ebenfalls hat der Geschädigte hinreichende Kenntnis, wenn die Arbeitsschritte objektiv nicht erforderlich waren und die Rechnung bezahlt wurde (AG Recklinghausen, Urteil vom 15.01.2018 - 51 C 232/1, SVR 2018, 391).
- LG Braunschweig, 15.07.2019 - 6 O 404/19 Das von ihm eingeholte Gutachten weist entsprechende Reinigungskosten ebenfalls aus (vgl. AG Recklinghausen, Urt. v. 15.01.2018 - 51 C 232/17).
- AG Bielefeld, 26.03.2021 - 410 C 30/21 Der vom Beklagten benannte Entscheidung des AG Recklinghausen (51 C 232/17)) vermag das erkennenden Gericht nicht zu folgen, da - nach Ansicht des erkennenden Gerichts - das jeweilige Gericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Werkstattrisiko verkennt.
- AG Kamenz, 09.12.2022 - 2 C 99/22
- LG Düsseldorf, 02.07.2021 - 20 S 80/20
- AG Stade, 04.06.2021 - 61 C 127/21
- AG Brake, 25.10.2018 - 3 C 170/18