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   AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16   

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https://dejure.org/2017,18776
AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16 (https://dejure.org/2017,18776)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 24.03.2017 - 91 C 43/16 (https://dejure.org/2017,18776)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 24. März 2017 - 91 C 43/16 (https://dejure.org/2017,18776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Ungültigerklärung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über bauliche Maßnahmen wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung i.S.d. § 21 Abs. 4 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einholung mehrerer vergleichbarer Angebote zu einer Sanierungsmaßnahme erforderlich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einholung mehrerer vergleichbarer Angebote zu einer Sanierungsmaßnahme erforderlich

Papierfundstellen

  • ZMR 2018, 279
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Dortmund, 21.10.2014 - 1 S 371/13

    Vor Eigentümerbeschluss können wegen des Auftragsvolumens drei Alternativangebote

    Auszug aus AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16
    Für die Vergabe eines Auftrages zur Durchführung von nicht nur geringfügigen Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist daher die Einholung von mindestens 3 Alternativangeboten durch den Verwalter erforderlich (beispielhaft: LG Dortmund, Urteil vom 21.10.2014 - 1 S 371/13; LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2014 - 25 S 34/14).
  • LG Düsseldorf, 22.10.2014 - 25 S 34/14

    Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Beschlusses einer

    Auszug aus AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16
    Für die Vergabe eines Auftrages zur Durchführung von nicht nur geringfügigen Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist daher die Einholung von mindestens 3 Alternativangeboten durch den Verwalter erforderlich (beispielhaft: LG Dortmund, Urteil vom 21.10.2014 - 1 S 371/13; LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2014 - 25 S 34/14).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16
    Das bedeutet, dass sich der Kläger um eine unverzügliche Zustellung bemühen, den Gerichtskostenvorschuss umgehend einzahlen und gegebenenfalls bei Gericht für die Anforderung Sorge tragen muss (BGH, Urteil vom 12.07.2006 - IV ZR 23/05 = NJW 2006, 3206).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

    Auszug aus AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16
    Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer zunächst lediglich einen Grundsatzbeschluss über das Ob oder die Art der Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums fassen und die Umsetzung weiterer Beschlussfassung vorbehalten (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28.07.2004 - 2 Z BR 043/04).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist die Zustellung als "demnächst" nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraumes eingezahlt wird, der sich um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt, was etwa 14 bis 18 Tagen entspricht (Then in: Spielbauer/Then, WEG, 2. Auflage 2012, § 46, Rn. 22; BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 74/08 = NJW 2009, 999).
  • LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Beschlussfassung über die Finanzierung von

    Auszug aus AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16
    Geht es um einen reinen Grundlagenbeschluss, also um die bloße Frage des "Ob", so wäre sogar die Vorlage von mindestens drei Angeboten entbehrlich (LG Hamburg, Urteil vom 28.03.2012 - 318 S 17/11).
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