Rechtsprechung
AG Reinbek, 06.06.2017 - 14 C 509/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Keine Miete bezahlt - Zurückhaltung einer Mängelbeseitigungsmaßnahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter zahlt keine Miete: Vermieter muss keinen Schimmel beseitigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06
Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete; …
Auszug aus AG Reinbek, 06.06.2017 - 14 C 509/16
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil v. 23.07.2008 - XII ZR 134/06, NZM 2008, 770) kommt es zur Abgrenzung der beiden Kündigungstatbestände des § 543 Abs. 2 Nr. 3a und b BGB maßgeblich darauf an, ob der Rückstand (ausschließlich) aus zwei aufeinander folgenden oder aus mehr als zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen herrührt.