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AG Reinbek, 06.12.2016 - 11 C 687/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Reinbek verurteilt die Halterin des bei der AdmiralDirekt versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten gegen BGH VI ZR 50/15 (11 C 687/16 vom 06.12.2016)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Reinbek, 06.12.2016 - 11 C 687/16
Grundsätzlich hat der Geschädigte gem. § 249 Abs. 2 BGB einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger auf Zahlung des für die Wiederherstellung der beschädigten Sache erforderlichen Geldbetrages (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13;… Palandt, Aufl. 73, § 249 Rn. 58).Für den Geschädigten, der das Sachverständigengutachten in Auftrag gibt, gilt dabei nach der ständigen Rechtssprechung des BGH, dass diejenigen Aufwendungen als erforderlich anzusehen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH, Urteil vom 11.02.2014, a.a.O.).
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Reinbek, 06.12.2016 - 11 C 687/16
Dabei ist die von einem Geschädigten bezahlte Rechnung eines Sachverständigen zunächst ein Indiz für die Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15, in NJW 2016, 3092 - 3097 - zitiert nach Juris).