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AG Reinbek, 20.11.2013 - 11 C 797/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer …
Auszug aus AG Reinbek, 20.11.2013 - 11 C 797/13
Geht es um die Feststellung des Schadensumfangs und/oder der Schadenshöhe, darf der Geschädigte die Beauftragung eines Sachverständigen grundsätzlich für erforderlich halten, weil die Begutachtung in der Regel Voraussetzung für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ist (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 953 (956) - zitiert nach Juris).