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AG Remscheid, 05.07.2012 - 7 C 37/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beharren auf Vorlage der Orginalunterlagen bei ordnungsgemäßer Durchführung eines Frachtvertrages als treuwidriges Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 420 Abs. 1 S. 1
Beharren auf Vorlage der Orginalunterlagen bei ordnungsgemäßer Durchführung eines Frachtvertrages als treuwidriges Verhalten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Remscheid, 05.07.2012 - 7 C 37/12
- LG Wuppertal - 11 S 2/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08
Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf …
Auszug aus AG Remscheid, 05.07.2012 - 7 C 37/12
Diese 3-jährige Verjährungsfrist ist auch auf Primärleistungsansprüche aus Frachtverträgen, insbesondere auch auf den vorliegend geltend gemachten Anspruch auf Zahlung von Frachtvergütungen anwendbar (so BGH, Urteil vom 22.04.2010, Aktenzeichen I ZR 31/08 - zitiert nach Juris). - LG Wuppertal, 15.03.2012 - 6 S 63/11
Fälligkeit eines Frachtanspruchs bei unklaren AGB und treuwidrigem Berufen auf …
Auszug aus AG Remscheid, 05.07.2012 - 7 C 37/12
Entscheidend ist, dass die hier streitgegenständlichen Frachtaufträge allesamt unstreitig ordnungsgemäß ausgeführt wurden, so dass das Beharren des Beklagten auf den Originalunterlagen als treuwidrig einzustufen ist, denn es droht ihm aus den fehlenden Belegen kein Nachteil (vgl. Landgericht Wuppertal, Urteil vom 09.08.2011, 1 O 43/11; Landgericht Wuppertal, Urteil vom 15.03.2012, 6 S 63/11 m.w.N.). - LG Wuppertal, 09.08.2011 - 1 O 43/11
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen durch einen Speditionsinhaber aus …
Auszug aus AG Remscheid, 05.07.2012 - 7 C 37/12
Entscheidend ist, dass die hier streitgegenständlichen Frachtaufträge allesamt unstreitig ordnungsgemäß ausgeführt wurden, so dass das Beharren des Beklagten auf den Originalunterlagen als treuwidrig einzustufen ist, denn es droht ihm aus den fehlenden Belegen kein Nachteil (vgl. Landgericht Wuppertal, Urteil vom 09.08.2011, 1 O 43/11; Landgericht Wuppertal, Urteil vom 15.03.2012, 6 S 63/11 m.w.N.).