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   AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16   

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AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16 (https://dejure.org/2017,11013)
AG Remscheid, Entscheidung vom 07.04.2017 - 27 C 61/16 (https://dejure.org/2017,11013)
AG Remscheid, Entscheidung vom 07. April 2017 - 27 C 61/16 (https://dejure.org/2017,11013)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Kein Unternehmergewinnabzug bei voller Werkstattauslastung - Gericht spricht abstrakte Nutzungsausfallentschädigung zu

 
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  • OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00

    Anspruch bei Ausfall eines GmbH-Geschäftsführer-Wagens

    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Es besteht eine Vermutung für eine Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufs beim Ausfall eines Vorführwagens (bei einem Firmenwagen auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2001, AZ 1 U 132/00, BeckRS 2008, 15711).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Die Beklagte hat dies zwar bestritten, sie durfte sich aber darauf nicht beschränken, da sie als Bereicherungsgläubigerin den fehlenden Rechtsgrund beweisen muss (vgl. die ständige Rspr. d. BGH, etwa NJW-RR 2009, 544, 546).
  • LG Mühlhausen, 08.11.2011 - 2 S 95/11
    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Sie hat lediglich sämtlichen Klägervortrag zu der Auslastung bestritten (dafür, dass dies nicht ausreicht vgl. auch LG Mühlhausen, Urteil vom 08.11.2011, 2S 95/11, BeckRS 2012, 19239).
  • LG Hannover, 02.03.2012 - 8 S 82/11

    Gewinnaufschlag bei Eigenreparatur eines Werkstattbesitzers nur bei

    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    An die Darlegung dürfen jedoch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. auch LG Hannover, Beschluss vom 02.03.2012, 8 S 82/11, BeckRS 2012, 17578).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 363/12

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Selbstreparatur einer beschädigten

    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Für Letzteres ist der Schädiger darlegungs- und beweisbelastet, vgl. BGH, NZV 2014, 162 f.
  • OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle

    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Erst recht gilt das für gewerblich genutzte Fahrzeuge (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 2007, 1696, 1698).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Die Frage, ob bei gewerblich genutzten Fahrzeugen eine abstrakte Nutzungsentschädigung in Betracht kommt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. BGH, NJW 2008, 913, 914: der VI. Zivilsenat lässt sie offen, neigt jedoch dazu, eine abstrakte Nutzungsentschädigung bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen zuzulassen; bejahend und ausführlich auch zum Streitstand OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 687, 688).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Nach der Entscheidung des Großen Senats in Zivilsachen des BGH, NJW 1987, 50 ff., kommt generell eine abstrakte Nutzungsentschädigung auch bei Anwendung der Differenzhypothese in Betracht, da das Vermögen sich nicht in seinem Bestand erschöpft, sondern auch die darin verkörperten Möglichkeiten für den V/ermögensträger umfasst, es zur Verwirklichung seiner Lebensziele zu nutzen.
  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03

    Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs

    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Das Argument, das gegen die Möglichkeit der abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen angeführt wird, der BGH habe die Nutzungsausfallentschädigung auf Sachen beschränkt, die sich signifikant auf die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung auswirken, dies komme in dieser Form nur bei Privaten in Betracht (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1094, 1095), überzeugt nicht.
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 366/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten

    Auszug aus AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Ein Gewerbetreibender kann nach der Rechtsprechung nur dann eine abstrakte Nutzungsentschädigung verlangen, wenn eine konkrete Schadensermittlung nicht möglich ist und zudem ein "fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil" vorliegt (vgl. zuletzt BGH, r+s 2014, 153).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07

    Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs

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