Rechtsprechung
   AG Remscheid, 19.11.2020 - 28 C 111/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50579
AG Remscheid, 19.11.2020 - 28 C 111/20 (https://dejure.org/2020,50579)
AG Remscheid, Entscheidung vom 19.11.2020 - 28 C 111/20 (https://dejure.org/2020,50579)
AG Remscheid, Entscheidung vom 19. November 2020 - 28 C 111/20 (https://dejure.org/2020,50579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,50579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer zahlt, wenn der Beifahrer die Autotür beschädigt?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitfahrerin beschädigt beim Einsteigen die Beifahrertür - Autofahrerin hielt an einem hohen Bordstein: Wer haftet für den Schaden?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Wuppertal, 18.12.2014 - 9 S 134/14

    Verweis auf eine Smart-Repair-Methode

    Auszug aus AG Remscheid, 19.11.2020 - 28 C 111/20
    Auch in der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal vom 18.12.2014 (9 S 134/14, NJW 2015, 1258) wurde im Übrigen ein Verschuldensanteil der aussteigenden Beifahrerin von immerhin 30 % angenommen, während die zugrunde liegende erstinstanzliche Entscheidung sogar zu einem Verschuldensanteil von 80 % gelangt war.

    Sofern in der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal vom 18.12.2014 (Az. 9 S 134/14, NJW 2015, 1258) eine Quote von 70 % zu 30 % zulasten der Fahrerin angedeutet wurde, war dies dem Umstand geschuldet, dass im dort zu entscheidenden Fall die Beifahrerin die Beschädigung der Tür beim Aus steigen verursachte und hierbei naturgemäß - aus ihrer Position im Fahrzeug heraus - kaum die Möglichkeit hatte, sich vor dem Öffnen der Tür über die örtlichen Verhältnisse zu vergewissern.

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus AG Remscheid, 19.11.2020 - 28 C 111/20
    Eine generelle Anerkennung einer Kostenpauschale für sämtliche anderen Schadensfälle ohne nähere Darlegung der getätigten Aufwendungen existiert hingegen nicht (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2012, VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht